Die juristische Presseschau vom 13. bis 15. August 2016: Burka und Sicher­heit / Kinder und Ehe / Richter und Unab­hän­gig­keit

15.08.2016

Recht in der Welt

Schweiz – "Selbstbestimmungsintiative": Die Schweizer Volkspartei SVP hat laut Samstags-FAZ (Johannes Ritter) am Freitag die erforderlichen Unterschriften zur Einleitung einer Volksabstimmung abgegeben, mit der der Vorrang des internationalen Rechts vor dem nationalen Recht eingeschränkt werden soll. Im Fall eines Widerspruchs zwischen völkerrechtlichen Verpflichtungen und der Bundesverfassung soll sich der Bund für eine Anpassung der völkerrechtlichen Verpflichtungen einsetzen. Ist das nicht möglich, soll der völkerrechtliche Vertrag gekündigt werden. Menschenrechtsorganisationen kritisieren den Vorstoß und sprechen von einer "Anti-Menschenrechtsinitiative".

USA – "Making a murderer": Die amerikanische Dokuserie "Making a murderer" zeichnet einen Mordfall und dessen juristische Aufarbeitung nach. Nach einem Bericht von spiegel.de könnte jetzt einer der beiden Verurteilten aus dem Gefängnis freigelassen werden. Ein Richter hat festgestellt, dass das Geständnis, dass seinerzeit abgegeben wurde, unfreiwillig erfolgte. Es seien falsche Versprechungen gemacht worden und die Befragung habe ohne die Eltern des damals Sechzehnjährigen stattgefunden. Besonders perfide: einer der Verteidiger soll den minderbemittelten Teenager durch einen Privatermittler zu einem Geständnis bewegt haben.

Frankreich – Keine Freilassung trotz Begnadigung: Eine wegen Mordes an ihrem gewalttätigen Mann verurteilte Frau muss nach einem Bericht auf spiegel.de trotz ihrer Begnadigung durch Präsident François Hollande in Haft bleiben. Ein Gericht in Melun südlich von Paris wies den Antrag der 68-Jährigen auf Freilassung zurück, weil sie nicht genug Einsicht in ihre Tat gezeigt habe. Die Staatsanwaltschaft kündigte Berufung an.

Sonstiges

Rückfallquote: Die WamS (Christine Kensche) teilt mit, dass 48 Prozent aller verurteilten Straftäter in Deutschland rückfällig werden und bezieht sich dabei auf eine unveröffentlichte Studie, die im Auftrag des Bundesjustizministeriums erstellt wurde. Die Rückfallquote variiert dabei je nach Delikt stark. Von den Tätern, die wegen Raubes oder Erpressung verurteilt wurden, wurden 72 Prozent erneut straffällig. Von den wegen Mordes oder Totschlags Verurteilten hingegen kamen 34 Prozent wieder vor Gericht.

Meinungsfreiheit: In einer Kolumne erinnert Bettina Gaus (Samstags-taz) unter der Überschrift "Das Recht auf Unsinn" daran, dass die grundgesetzlich gewährte Meinungsfreiheit auch für jene gilt, deren Auffassung man nicht teile. Migranten hätte deshalb auch das Recht, Erdogan zu mögen und Merkel nicht.

Lauingers-Sohn-Affäre: Dem Thüringer Justizminister Dieter Lauinger wird vorgeworfen, sein Amt für private Zwecke missbraucht zu haben. Er soll darauf hingewirkt haben, dass sein Sohn eine eigentlich gesetzlich vorgesehene Prüfung nicht ablegen muss, berichteen der Focus (Goran Schattauer) und spiegel.de. Wie die Montags-taz meldet, lehnt Lauinger einen Rücktritt ab. Der CDU-Landtagsabgeordneter Stefan Gruhner hatte eine entsprechende Forderung erhoben.

Wie man sich kleidet…: Der Kleiderordnung vor Gericht erläutert Dorothea Friedrich in der FAS. Sie hat sich dazu mit dem Rechtsanwalt Alfred Dierlamm unterhalten, der fest davon überzeugt ist, dass der erste Blick des Richters auf den Mandanten den Urteilsspruch entscheidet.

Das Letzte zum Schluss

Von Schweinen und großen Tieren: Bei dieser mündlichen Verhandlung dürften ausnahmsweise Handys erlaubt gewesen sein: Justillion (Stephan Weinberger) berichtet von einem Verfahren, in dem sich das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg mit Emojis und deren Geeignetheit zur Beleidigung zu befassen hatte. Ein Arbeitnehmer hatte auf Facebook zu seiner Krankschreibung gepostet und der Kläger in der Kommentarfunktion darauf geantwortet. Er hat dabei u.a. ein Emoji  in Form eines Schweinekopfes verwendet und damit wohl einen Vorgesetzten gemeint. Nachdem der Arbeitgeber davon erfahren hatte, wurde dem Kläger gekündigt. Das Gericht hat festgestellt, dass die Bezeichnung "fettes Schwein", auch als Emoji dargestellt, eine grobe Beleidigung darstellt. Allerdings sei im Fall eine Kündigung nicht erforderlich gewesen, sondern es hätte eine Abmahnung genügt. Schwein gehabt!

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. bis 15. August 2016: Burka und Sicherheit / Kinder und Ehe / Richter und Unabhängigkeit . In: Legal Tribune Online, 15.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20289/ (abgerufen am: 07.05.2024 )

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