Die juristische Presseschau vom 15. Juli 2016: Erb­schaft­steuer zurück an BVerfG / EuG zu Pen­si­ons­lasten der Post / Kein US-Zugriff auf Daten in Irland

15.07.2016

Recht in der Welt

USA – E-Mail-Daten: Laut spiegel.de hat ein Gericht in New York festgestellt, dass die US-Regierung kein Recht hat, auf Daten von Microsoft-Kunden auf ausländischen Servern zuzugreifen. Im Fall ging es um ein E-Mail-Account, dessen Daten auf einem Server in Irland gespeichert waren. Vor zwei Jahren hatte eine untere Instanz noch entschieden, dass Microsoft solche Daten herausgeben müsse. Es gehe danach, wo die Firma, die die Kontrolle über die entsprechenden Informationen habe, ihren Sitz habe, nicht danach, wie die Speicherung erfolgt, hieß es damals zur Begründung.

Letztes Verfahren vor dem ICTY: Michael Martens (FAZ) berichtet vom Verfahren gegen Ratko Mladić vor dem Internationalen Strafgerichtshof für das frühere Jugoslawien (International Criminal Tribunal for the former Yugoslavia – ICTY). Es ist das letzte Verfahren vor dem Ad-hoc-Strafgerichtshof. Bisher verurteilten das Jugoslawien-Tribunal sowie der bosnische Staatsgerichtshof in Sarajevo wegen des Massakers von Srebrenica 38 Täter zu insgesamt 637 Jahren Haft.

Österreich - Urteil gegen Hassprediger: Im österreichischen Graz ist eine 35-jähriger Mann, der über Youtube für die Terrormiliz Islamischer Staat geworben hat, zu einer 20-jährigen Haftstrafe wegen Anstiftung zu Mord und schwerer Nötigung verurteilt worden. Das berichtet die taz (Ralf Leonhard). Reinhard Müller (FAZ) sieht eine deutliche Diskrepanz hinsichtlich des Strafmaßes zu den entsprechenden Verurteilungen in Deutschland. Die österreichische Entscheidung möge jetzt die Sinne dafür schärfen, wie strafwürdig Aufstachelung zu Hass und Gewalt ist.

Sonstiges

Räumung: Die FAZ (Marlene Grunert) stellt anlässlich der – gerichtlich festgestellten – rechtswidrigen Räumung eines Hauses in Berlin-Friedrichshain die Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Räumung dar. Sie weist darauf hin, dass auch Hausbesetzer den Schutz der verfassungsrechtlich garantierten Unverletzlichkeit der Wohnung genießen können, beispielsweise, wenn der Eigentümer die Anwesenheit über einen längeren Zeitraum duldet.

Das Letzte zum Schluss

Das Kreuz an der falschen Stelle: Das Neue Museum in Nürnberg hat Strafanzeige gegen eine 91-jährige Frau gestellt, die die an einem Kunstwerk in Form eines Kreuzworträtsels angebrachte Aufforderung "Insert words" wörtlich genommen und die noch offenen Kästchen des Rätsels ausgefüllt hatte. Wie spiegel.de berichtet, sei der angerichtete Schaden jedoch ohne großen Aufwand zu beseitigen.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. Juli 2016: Erbschaftsteuer zurück an BVerfG / EuG zu Pensionslasten der Post / Kein US-Zugriff auf Daten in Irland . In: Legal Tribune Online, 15.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20016/ (abgerufen am: 08.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen