Eilverfahren beim VG Düsseldorf: Wölfin Glo­ria darf vor­erst nicht abge­schossen werden

18.01.2024

Schon mehrfach musste das VG Düsseldorf über das Schicksal der berühmten Wölfin entscheiden und auch dieses Mal ging das Verfahren zu Gunsten von Gloria aus. Das Reißen von Schafen sei Ausnahme, nicht die Regel. 

Drei Umweltverbände wollten den Abschuss der Wölfin Gloria verhindern. Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf gab ihren entsprechenden Eilanträgen am Mittwoch statt (Beschl. v. 17.01.2024, Az. 28 L 3333/23 u.a.). Die Wölfin darf vorerst weiterleben, weil von ihr kein ernster Schaden für die Landwirtschaft zu befürchten sei.

Gloria lebt mit einem Rudel in dem 2018 ausgerufenen NRW-Wolfsschutzgebiet Schermbeck. Schäfer und Anwohner beklagen, dass die Wölfe bereits zahlreiche Tiere, vor allem Schafe, gerissen und auch Schutzzäune überwunden hätten. Wölfe gehören in Deutschland zu den besonders geschützten Tierarten. Deshalb ist ihre Tötung nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten. Ausnahmen davon dürfen die Umweltbehörden nur genehmigen, wenn durch den Wolf ein ernster Schaden droht und es keine zumutbaren Alternativen zur Tötung des Tieres gibt. 

Eine solche Ausnahmegenehmigung hatte der Landkreis Wesel im Dezember 2023 in Bezug auf Gloria erteilt. Da die Wölfin in der Vergangenheit zahlreiche Nutztiere gerissen hatte, ginge von ihr eine erhebliche Gefahr für die Landwirtschaft. Damit wäre Gloria die das erste Tier gewesen, das seit der Rückkehr der Wölfe nach NRW hätte getötet werden dürfte.

VG: Gloria keine gewohnheitsmäßige Schafsmörderin

Drei Umweltverbände erhoben gegen diese Ausnahmegenehmigung Klage beim VG Düsseldorf. Damit die Wölfin nicht bereits vor der Entscheidung in der Hauptsache abgeschossen wird, beantragten die Verbände zusätzlich im Eilverfahren die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klagen.

Damit hatten sie nun Erfolg: Bei seiner vorläufigen Folgenabwägung erkannte das VG kein besonderes Interesse des Landkreises an einem vorzeitigen Abschuss der Wölfin. Es seien keine gravierenden landwirtschaftlichen Schäden durch die Wölfin zu befürchten. Dies habe das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW bereits Juli 2023 in einem Bericht festgestellt und seither habe die Wölfin ihr Verhalten nicht verändert. 

Zwar kam es in der Vergangenheit bereits mehrfach vor, dass die Wölfin Weidetiere riss, obwohl die Tiere durch die empfohlenen Maßnahmen geschützt waren, diese Übergriffe stellten jedoch eine Ausnahme dar, so das Gericht. Es sei nicht davon auszugehen, dass sich Gloria auf das Jagen von Weidetieren spezialisiert hat.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Eine Entscheidung in dem Hauptsacheverfahren dürfte erst in einigen Monaten zu erwarten sein. Bereits 2021 hatte das VG Düsseldorf zunächst in einem Eilrechtsschutzverfahren und später auch im Klageverfahren den Abschuss der Wölfin verhindert. 

dpa/hes/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Eilverfahren beim VG Düsseldorf: Wölfin Gloria darf vorerst nicht abgeschossen werden . In: Legal Tribune Online, 18.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53660/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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