VG Berlin zu Bürgerbegehren: Amtliche Kostenprognose darf aufgenommen werden

30.08.2013

Das Berliner Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf darf die Kosten des geplanten Bürgerbegehrens "Rettung der Kleingartenkolonie Oeynhausen" mit bis zu 25 Millionen Euro beziffern und diese Kostenprognose in die Formulierung des Bürgerbegehrens aufnehmen. Dies entschied das VG Berlin in einem am Freitag bekannt gegebenen Urteil.

Die Aufnahme einer amtlichen Kosteneinschätzung für die Verwirklichung eines Bürgerbegehrens in die Formulierung des Begehrens steht mit dem Berliner Bezirksverwaltungsgesetz in Einklang. Mit dieser Begründung wies das Berliner Verwaltungsgericht (VG) die Klage der Initiatoren des Bürgerbegehrens "Rettung der Kleingartenkolonie Oeynhausen" ab.

Die Initiatoren des Begehrens hatten moniert, die von der Behörde prognostizierten Kosten in Höhe von 25 Millionen Euro seien zu hoch angesetzt. Zwar müsse bei dem Vorhaben eine momentan als Wohngebiet ausgewiesene Fläche zukünftig als Grünfläche für private Dauerkleingärten ausgewiesen werden. Dies könne zu Entschädigungsansprüchen führen. Maximal seien jedoch Kosten in Höhe von 2,3 Millionen Euro zu erwarten. Die zu hoch gegriffene Kostenschätzung des Amtes könne sich nachteilig auf die Durchführung des Bürgerbegehrens auswirken.

Dies sah die 2. Kammer des VG Berlin anders: Gemäß dem Bezirksverwaltungsgesetz entscheide das Bezirksamt über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens. Es gebe auch eine Einschätzung der Kosten ab, die sich aus der Verwirklichung des mit dem Bürgerbegehren verfolgten Anliegen ergeben würden. Bei der Einschätzung der Kosten stehe dem Bezirk kein Beurteilungsspielraum zu, da es sich hierbei um eine auf Tatsachen beruhende Prognose handele.

Fehler bei der Kostenprognose konnte das Gericht im konkreten Fall nicht feststellen. Die vom Bezirksamt angestellten Berechnungen seien nachvollziehbar. Die Einschätzung der voraussichtlichen Kosten sei dem Bürgerbegehren voranzustellen (Urt. v. 16.08.2013, Az. VG 2 K 50.13).

mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Berlin zu Bürgerbegehren: Amtliche Kostenprognose darf aufgenommen werden . In: Legal Tribune Online, 30.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9465/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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