VG Berlin

Auf dem Weg in die Schule

03.08.2011

Die Festlegung gemeinsamer Einschulungsbereiche für mehrere Grundschulen in Berlin-Mitte verstößt gegen den Grundsatz altersangemessener Schulwege. Mit dieser Begründung hat das Gericht den Bezirk im Rahmen von Eilverfahren verpflichtet, Antragsteller an den von ihnen gewünschten Grundschulen aufzunehmen.

Das Bezirksamt Mitte von Berlin hatte im September 2010 acht Grundschulen in einem Radius von 5 km zu einem gemeinsamen Einschulungsbereich zusammengefasst. Diese Neuordnung stützte sich auf das Berliner Schulgesetz, das die Festlegung gemeinsamer Einschulungsbereiche ausdrücklich zulässt. Die Bildung eines gemeinsamen Einschulungsbereichs hat zur Folge, dass jede Schule dieses Gebiets für alle Kinder, die in diesem Bereich wohnen, die zuständige Grundschule ist. Die Kinder haben daher keinen Anspruch auf den Besuch der ihrer Wohnung am nächsten liegenden Schule.

Einer Reihe von Antragstellern war die Aufnahme in die jeweilige Wunschschule aus Kapazitätsgründen versagt worden, wobei ihnen Kinder mit teilweise deutlich weiteren Schulwegen vorgezogen worden waren.

Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) beanstandete diese Praxis, weil der Zuschnitt des beschlossenen gemeinsamen Einschulungsbereichs den Grundsatz altersangemessener Schulwege nicht beachte. Richtschnur für einen altersangemessenen Schulweg, den Schulanfänger bewältigen könnten, sei eine Länge von etwa 1 km, wobei zusätzlich die lokalen Gegebenheiten, insbesondere die Gefahrenträchtigkeit des Schulweges durch den Straßenverkehr, zu berücksichtigen seien (Beschl. v. 27.07.2011, Az. VG 9 L 188.11, VG 9 L 189.11, VG 9 L 192.11 VG, 9 L 210.11 und VG 9 L 215.11).

Gegen den Beschluss ist die Beschwerde bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.

tko/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

VG Düsseldorf: Keine Erstattung von Schülerfahrtkosten wegen Taxifahrten

VG Koblenz: Fahrkosten für Schulweg nur bei besonderer Gefahr

OLG Frankfurt: Sohn ging nicht zur Schule - sechs Monate Haft

DruckenSendenZitierenKommentieren

Zitiervorschlag

, VG Berlin: Auf dem Weg in die Schule. In: Legal Tribune ONLINE, 03.08.2011, http://www.lto.de/persistant/a_id/3930/ (abgerufen am 22.05.2012)

Infos zum Zitiervorschlag

Rechtsgebiete

Themen




Es gelten die Datenschutzbestimmungen von Wolters Kluwer Deutschland

Kommentare

Schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel

Kommentieren
22

Veranstaltungen und Seminare

22.05.2012 - 23.05.2012, Leipzigheute13. Kongress Neue Verwaltung

25.05.2012, MainzMainz Media Forum

11.06.2012 - 13.06.2012, BerlinSummer Academy State Aid

12.06.2012 - 13.06.2012, BrüsselEnforcement of EU-Animal Welfare Legislation

14.06.2012 - 16.06.2012, MünchenDeutscher Anwaltstag 2012

LTO-Quiz

© Rido - Fotolia.com

Was die Abkürzung AVB bedeutet, wissen Sie vielleicht noch, auch wenn Sie seit dem Examen das Versicherungsrecht eher ad acta gelegt haben. Aber was ist mit dem Begriff der Moral Hazards? Und wo ist das internationale Versicherungsrecht noch gleich geregelt? Testen Sie hier, ob Sie Ihr Staatsexamen heute noch bestehen würden!

Ihre Meinung

Hells Angels und Co. im Visier der Länder

Sollten Rockerclubs mit kriminellen Mitgliedern generell verboten werden?

Foto: Roberto Pfeil/dapd
Ja.

Ein Vereinsverbot wäre dann angemessen.

Nein.

Andere Vereine mit kriminellen Mitgliedern werden auch nicht verboten.

Egal.

Dazu habe ich keine Meinung.

Zum Ergebnis
Die LTO App - jetzt im iTunes Store

Artikel der Woche

Auch vor dem Kadi vorläufig gesiegt
DFB-Sportgericht bestätigt Fortuna-Aufstieg
Von: Ass. iur. Johannes Arnhold

Fortuna Düsseldorf steigt in die Bundesliga auf, Hertha BSC Berlin muss den Gang in Liga 2 antreten. Was auf dem Fußballplatz bereits vergangenen Dienstag entschieden wurde, hat am Montag  auch das DFB-Sportgericht in Frankfurt bestätigt. Obwohl Hertha in Berufung gehen will, wohl eher eine endgültige Entscheidung – auch wenn sie einen Aspekt nicht berücksichtigt, kommentiert Johannes Arnhold.

mehr

LTO-Newsletter

Das Wichtigste im Recht - einmal pro Woche kostenlos mit dem LTO-Redaltionsnewsletter

Ihre E-Mail-Adresse:

Rechtsgebiete: