NRW stärkt Tierschutz: Landtag führt Klagerecht für Verbände ein

20.06.2013

Der nordrhein-westfälische Landtag hat den Tierschutz gestärkt. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen sowie die oppositionelle Piratenfraktion stimmten am Mittwoch für ein Gesetz der Landesregierung, das anerkannten Tierschutzvereinen ein Klagerecht einräumt.

Damit sollen die Vereine Interessen der Tiere notfalls auch gerichtlich geltend machen können. Außerdem wird ihnen eine Mitwirkung an tierschutzrelevanten Verfahren des Landes ermöglicht. Landwirtschaftsminister Johannes Remmel (Grüne) sprach in Düsseldorf von einem "Meilenstein" für den Tierschutz, der Bund und anderen Bundesländern Vorbild sein könne. Damit sei es nun möglich, Verwaltungsentscheidungen auf Tierschutz-Konformität gerichtlich überprüfen zu lassen.

Bisher konnte man laut SPD-Fraktion nur gegen ein "Zuviel" beim Tierschutz klagen - etwa ein Bauer gegen eine Behörde. Nun gebe man den Tierschutzverbänden gleiche Rechte und ermögliche ihnen eine gerichtliche Überprüfung auf ein "Zuwenig" im Tierschutz. Die Grünen betonten, der Sachverstand der Tierschutz-Organisationen könne nun effektiver eingebunden werden.

Die CDU kritisierte dagegen, es kämen überbordende Bürokratie und viele Rechtsstreitigkeiten auf NRW zu. Pharmaunternehmen befürchteten Beschränkungen für ihre Tierversuche, sagte der CDU-Abgeordnete Josef Hovenjürgen. Deutschland habe bereits den höchsten Tierschutzstandard.

Der Tierschutz war 2002 als Staatsziel im Grundgesetz verankert worden.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

NRW stärkt Tierschutz: Landtag führt Klagerecht für Verbände ein . In: Legal Tribune Online, 20.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8972/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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