SPD zu Ruhebezügen für Bundespräsidenten a.D.: Insgesamt maximal 300.000 Euro

31.10.2012

Ehemalige Bundespräsidenten haben einen Anspruch auf Mitarbeiter und Büro zur Wahrnehmung rückwirkender Aufgaben aus dem Amt. Die SPD hält 300.000 Euro im Jahr für solche Sach- und Personalkosten für angemessen. Die Dauer der Ruhebezüge sollte abhängig von der Dauer der geleisteten Amtszeit sein. Die vorgeschlagene Regelung soll auch und gerade für den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff gelten.

Bei einem vorzeitigen Rücktritt vor Ende der Amtsperiode soll der scheidende Bundespräsident keinen Anspruch auf dauerhafte Leistungen haben. Die Dauer der Amtsausstattung müsse sich an der geleisteten Amtszeit orientieren. Das gab der hauspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Carsten Schneider, bekannt.

Ein ehemaliger Bundespräsident erhält nach seiner Amtszeit Leistungen, um anstehende Aufgaben, die aus seiner Stellung resultieren, zu bewältigen. Das sieht das Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten vor. Hierzu gehören in der Regel ein Dienstfahrzeug mit Fahrer und weiteres Personal, sowie Reisekosten und ein Büro. Die SPD will die jährlichen Kosten hierfür auf insgesamt 300.000 Euro deckeln. Dies sei aufgrund der bisherigen Erfahrungen angemessen.

Ausgelöst wurde dieser Regelungsbedarf durch die Erfahrungen mit Christian Wulff. Die SPD stellt unmisverständlich klar, dass sein Rücktritt Grund der Neuregelung sei. Bisher entscheidet der Haushaltsausschuss des Bundestags jeweils über die Höhe der Ruhebezüge.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

SPD zu Ruhebezügen für Bundespräsidenten a.D.: Insgesamt maximal 300.000 Euro . In: Legal Tribune Online, 31.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7437/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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