SG Koblenz zu Patientin mit totalem Haarausfall: Kran­ken­kasse muss jähr­lich Pe­rücke bezahlen

16.12.2016

Eine unter totalem Haarausfall leidende Frau hat jährlich Anspruch auf eine neue Echthaarperücke durch ihre Krankenkasse. Das entschied das Sozialgericht Koblenz.

Die Klägerin hatte vor dem Sozialgericht (SG) Koblenz angegeben, dass ihre Perücke nach jeweils einjähriger Tragedauer aufgetragen sei, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Deshalb habe sie sich in entsprechendem Abstand jeweils eine neue besorgt.

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) und die Krankenkasse seien der Auffassung gewesen, dass auch eine Echthaarperücke über mehrere Jahre genutzt werden könne. Das SG nahm etwa ein Jahr getragene Perücken in Augenschein und entschied nach Vernehmung einer sachverständigen Zeugin, dass die Beschaffung der neuen Perücken gerechtfertigt gewesen sei.

Selbst nach einer Reparatur, die überdies acht bis zwölf Wochen gedauert hätte, seien die Perücken nur noch eingeschränkt, etwa beim Sport, benutzbar, um die neue Perücke zu schonen. Als Dauerversorgung seien die ein Jahr getragenen Perücken trotz sorgfältiger Pflege nicht mehr geeignet gewesen (Urt. v. 30.11.2016, Az. S 9 KR 756/15 und S 9 KR 920/16).

Bereits im vergangenen Jahr war die Krankenkasse vom Sozialgericht Koblenz verpflichtet worden, der Klägerin die Kosten für eine 2014 beschaffte Echthaarperücke zu erstatten. Dies hatte die Krankenkasse mit der Begründung abgelehnt, eine Kunsthaarperücke sei ausreichend.

cvl/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

SG Koblenz zu Patientin mit totalem Haarausfall: Krankenkasse muss jährlich Perücke bezahlen . In: Legal Tribune Online, 16.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21480/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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