EuGH zu Richtlinien über Saatgut: Bauern dürfen alte Pflanzensorten verkaufen

12.07.2012

Die Luxemburger Richter stärken mit ihrem Urteil die Rechte der Europäischen Bauern. Diese dürfen bestimmtes Saatgut auch dann in den Verkehr bringen, wenn sie die allgemeinen Anforderungen für die Zulassung zu den amtlichen Katalogen nicht erfüllen.

Die Saatgutrichtlinie der Europäischen Union sieht vor, dass grundsätzlich alle Sorten, die in den Verkehr gebracht werden sollen, in einem aufwendigen Verfahren zugelassen werden müssen. Eine Ausnahme hierzu bilden die sogenannten "alten Sorten", wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil von Donnerstag klarstellte (urt. v. 12.07.2012, Az. C 59/11).

Der EuGH sieht keinen Widerspruch zwischen der Richtlinie über den Verkehr mit Gemüsesaatgut und der Ausnahmeregelungen für so genannte "alte Sorten". Weder durch bestimmte Grundsätze des Unionsrechts noch durch den internationalen Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft werde die Gültigkeit beider Richtlinien beeinträchtigt.

Hauptziel der Bestimmungen über die Zulassung des Saatguts von Gemüsesorten sei die Steigerung der Produktivität beim Gemüseanbau. Daneben sei die für "alte Sorten" umgesetzte abweichende Zulassungsregelung geeignet, die Erhaltung der pflanzengenetischen Ressourcen zu gewährleisten.

Im zugrunde liegenden Fall forderte ein industrieller Hersteller Schadensersatz von der bäuerlichen Vereinigung "Kokopelli", weil diese identische oder ähnliche Erzeugnisse vertrieben hatte. Ein französisches Gericht kam zu dem Schluss, dass Kokopelli unlauteren Wettbewerb betrieb, da sie Saatgut anbiete, das nicht im gemeinsamen Katalog für Gemüsesorten enthalten sei. Der EuGH stellte nun klar, dass die Vereinigung rechtmäßig gehandelt hat.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

EuGH zu Richtlinien über Saatgut: Bauern dürfen alte Pflanzensorten verkaufen . In: Legal Tribune Online, 12.07.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6603/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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