Kontrolle von Geheimdiensten: DAV for­dert "Anwalt der Betrof­fenen" mit Kla­ge­recht

15.06.2016

Dem DAV gehen die Beschlüsse zum Parlamentarischen Kontrollgremium für Geheimdienste nicht weit genug. Eine gerichtliche Überprüfung müsse möglich sein, von Überwachung Betroffene bräuchten einen eigenen "Anwalt".

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat die Beschlüsse der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD über eine bessere parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste kritisiert. Zwar sei das mit dem neuen Gesetz verbundene Vorhaben, einen Bevollmächtigten samt Mitarbeiterstab einzusetzen, ein "wichtiges Signal". Dessen Befugnisse gehen dem DAV jedoch nicht weit genug.

Union und SPD haben sich laut einstimmigen Medienberichten auf ein neues Gesetz zum Parlamentarischen Kontrollgremium für die Geheimdienste (PKGr) verständigt. Im Wesentlichen soll damit ein auf fünf Jahre gewählter Bevollmächtigter eingesetzt werden können, der dem Gremium mit einem Mitarbeiterstab zuarbeiten soll. Dem Entwurf müssen allerdings noch die Fraktionsvorsitzenden zustimmen, dann soll er im Herbst verabschiedet werden.

Die Funktion des Bevollmächtigten als Zuarbeiter des Gremiums ist dem DAV jedoch zu wenig. Nötig sei ein unabhängiger "Anwalt der Betroffenen". Diese Forderung erheben auch Datenschützer bundesweit, weil die von Abhörmaßnahmen Betroffenen in aller Regel gar nichts davon wissen, dass sie überwacht werden - und wo kein Kläger, da oft kein Richter für die Methoden der Geheimdienste. Auch in das Verfahren der sog. G10-Kommission sind sie nicht eingebunden, so das Argument des DAV. Die nach Artikel 10 Grundgesetz (GG) benannte Kommission wird vom Parlamentarischen Kontrollgremium für die Dauer einer Wahlperiode berufen. Sie entscheidet in geheimen Sitzungen über Notwendigkeit und Zulässigkeit von Eingriffen in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis.

Stattdessen brauche es eine unabhängige Behörde, die mit hinreichenden Personal- und Sachmitteln ausgestattet werden müsse und die Interessen der von Überwachungsmaßnahmen Betroffenen wahrnehmen könne, so der DAV. Es wäre wichtig, den Bevollmächtigten mit einem Klagerecht auszustatten", so Ulrich Schellenberg. Um eine wirkungsvolle Kontrolle zu ermöglichen, hält der DAV-Präsident es für nötig, eine gerichtliche Überprüfung ausdrücklich zu etablieren. Ohne eine solche Möglichkeit laufe der Gesetzgeber Gefahr, einen zahnlosen Tiger zu schaffen.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Kontrolle von Geheimdiensten: DAV fordert "Anwalt der Betroffenen" mit Klagerecht . In: Legal Tribune Online, 15.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19663/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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