OLG Stuttgart
Werbeslogan eines Milchprodukteherstellers untersagt
06.02.2011
Die Wettbewerbszentrale hat die Werbeaussage "So wichtig wie das tägliche Glas Milch" auf einem Früchtequark als Irreführung des Verbrauchers beanstandet, weil sie nach ihrer Auffassung wesentliche Punkte verschleiert: zwar weise das Produkt den gleichen Calciumgehalt wie Milch auf, enthalte aber gleichzeitig die mehrfache Menge an Zucker. Mit dem Slogan werde den Eltern suggeriert, man könne das "tägliche Glas Milch" durch den (zuckerhaltigen) Früchtequark ersetzen.
Das Landgericht (LG) Stuttgart hatte die Klage der Wettbewerbszentrale abgewiesen. Der Verbraucher werde durch die Aussage nicht irregeführt, da er das Produkt lediglich als Ergänzung zu Milch begreife. Zur Information über die Zusammensetzung könne er das Zutatenverzeichnis lesen, aus dem sich der Zuckeranteil ergebe.
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat mit seinem am Freitag verkündeten Urteil die Auffassung der Wettbewerbszentrale bestätigt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor.
plö/LTO-Redaktion
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, OLG Stuttgart: Werbeslogan eines Milchprodukteherstellers untersagt. In: Legal Tribune ONLINE, 06.02.2011, http://www.lto.de/persistant/a_id/2487/ (abgerufen am 21.05.2012)
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