OLG München zum Verbraucherschutz
Werbung mit "fairer Milch" bleibt erlaubt
02.03.2012
Die Verbraucher werden laut Oberlandesgericht (OLG) nur mit dem Hinweis in die Irre geführt, die Milch komme aus dem Bundesland, in dem sie auch angeboten werde. Dies sei objektiv nicht richtig. Etwa sei in Hessen gemolkene Milch auch in Nordbayern verkauft worden.
In der Bezeichnung "die faire Milch" alleine sahen die Richter aber keine Irreführung. Für die so beworbene Milch bekomme der Bauer tatsächlich 40 Cent pro Liter, und so verstehe das auch der Verbraucher (Urt. v. 01.03.2012, Az. 6 U 1738/11).
Das OLG gab damit in zweiter Instanz einer Milchvermarktungsgesellschaft im zentralen Punkt recht. Sie muss nun zwei Siebtel der Verfahrenskosten tragen. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, die als Verein die gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder fördert und den Milchvermarkter verklagt hatte, muss fünf Siebtel zahlen.
Der Slogan "Die faire Milch" entstand aus Protesten von Milchbauern 2008 und 2009. Sie verlangten damals kostendeckende Preise von 40 Cent pro Liter. Im Zuge der Aktionen, bei denen auch die bunt bemalte Kuh "Faironika" als Maskottchen auftauchte, wurde Milch zu höheren Preisen auch als "fair behandelte Milch" angeboten.
dpa/tko/LTO-Redaktion
Zitiervorschlag
, OLG München zum Verbraucherschutz: Werbung mit "fairer Milch" bleibt erlaubt. In: Legal Tribune ONLINE, 02.03.2012, http://www.lto.de/persistent/a_id/5680/ (abgerufen am 20.06.2013)
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