LSG Berlin-Brandenburg

Frühchen-Versorgung in kleinen Kliniken weiter möglich

22.12.2011

Frühgeborene dürfen weiterhin auch in kleineren Krankenhäusern versorgt werden. Das LSG Berlin-Brandenburg hat eine bundesweite Neuregelung gekippt, nach der nur noch große Spezialkliniken mit mindestens 30 Fällen pro Jahr Frühchen hätten behandeln dürfen. Das Gericht ist bundesweit für Streitfälle dieser Art zuständig, deshalb gilt das Urteil vom Mittwoch in ganz Deutschland.

Aus Sicht des Landessozialgerichts (LSG) konnte der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen nicht nachweisen, dass durch die Mengenvorgabe automatisch auch die Qualität der Versorgung gewährleistet ist. Zudem kritisierten die Richter den Beschluss als willkürlich. Der GBA habe einerseits strikte Vorgaben für Frühgeborene bis 1250 Gramm gemacht, bei Neugeborenen mit einem Gewicht zwischen 1250 und 1500 Gramm dagegen nicht. Dies sei nicht stimmig (Beschl. v. 21.12.2011, Az. L 7 KA 64/10 KL u.a.).

Die Neuregelung hatte der GBA beschlossen. Dagegen klagten jedoch über 40 Kliniken aus ganz Deutschland, darunter auch das Marienhospital Gelsenkirchen und das St. Franziskus-Hospital Münster.

Damit setzte das LSG seine bisherige Rechtsprechung fort. Bereits im Eilverfahren hatte es im Januar die Vorschrift zur Versorgung von Frühgeborenen gekippt.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließen die Potsdamer Richter aber in beiden Fällen eine Revision beim Bundessozialgericht zu.

dpa/tko/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

LSG Berlin: Keine Mindestmengen für Krankenhausoperationen

Bundestag: Grünes Licht für die PID

Mainzer Uni-Klinik-Skandal: Bessere Hygiene auf Gesetzesbefehl?

DruckenSendenZitierenKommentieren

Zitiervorschlag

, LSG Berlin-Brandenburg: Frühchen-Versorgung in kleinen Kliniken weiter möglich. In: Legal Tribune ONLINE, 22.12.2011, http://www.lto.de/persistant/a_id/5159/ (abgerufen am 23.05.2012)

Infos zum Zitiervorschlag

Rechtsgebiete




Es gelten die Datenschutzbestimmungen von Wolters Kluwer Deutschland

Kommentare

Schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel

Kommentieren
23

Veranstaltungen und Seminare

25.05.2012, MainzMainz Media Forum

11.06.2012 - 13.06.2012, BerlinSummer Academy State Aid

12.06.2012 - 13.06.2012, BrüsselEnforcement of EU-Animal Welfare Legislation

14.06.2012 - 16.06.2012, MünchenDeutscher Anwaltstag 2012

18.06.2012, Mainz12. Mainzer Mediengespräch

LTO-Quiz

© Rido - Fotolia.com

Was die Abkürzung AVB bedeutet, wissen Sie vielleicht noch, auch wenn Sie seit dem Examen das Versicherungsrecht eher ad acta gelegt haben. Aber was ist mit dem Begriff der Moral Hazards? Und wo ist das internationale Versicherungsrecht noch gleich geregelt? Testen Sie hier, ob Sie Ihr Staatsexamen heute noch bestehen würden!

Ihre Meinung

Hells Angels und Co. im Visier der Länder

Sollten Rockerclubs mit kriminellen Mitgliedern generell verboten werden?

Foto: Roberto Pfeil/dapd
Ja.

Ein Vereinsverbot wäre dann angemessen.

Nein.

Andere Vereine mit kriminellen Mitgliedern werden auch nicht verboten.

Egal.

Dazu habe ich keine Meinung.

Zum Ergebnis
Die LTO App - jetzt im iTunes Store

Artikel der Woche

Auch vor dem Kadi vorläufig gesiegt
DFB-Sportgericht bestätigt Fortuna-Aufstieg
Von: Ass. iur. Johannes Arnhold

Fortuna Düsseldorf steigt in die Bundesliga auf, Hertha BSC Berlin muss den Gang in Liga 2 antreten. Was auf dem Fußballplatz bereits vergangenen Dienstag entschieden wurde, hat am Montag  auch das DFB-Sportgericht in Frankfurt bestätigt. Obwohl Hertha in Berufung gehen will, wohl eher eine endgültige Entscheidung – auch wenn sie einen Aspekt nicht berücksichtigt, kommentiert Johannes Arnhold.

mehr

LTO-Newsletter

Das Wichtigste im Recht - einmal pro Woche kostenlos mit dem LTO-Redaltionsnewsletter

Ihre E-Mail-Adresse:

Rechtsgebiete: