LG Düsseldorf
Schadensersatzprozess gegen Fußballfan endet mit Vergleich
28.06.2011
Fortuna Düsseldorf hatte einen Vereinsanhänger auf Schadensersatz in Höhe von 8.750 Euro in Anspruch genommen, weil er während des Auswärtsspiels beim SC Paderborn 07 aus dem Gäste-Fanblock heraus drei bis vier Knallkörper auf das Spielfeld geworfen haben soll. Den auf Vorschlag des Gerichts geschlossenen Vergleich haben die Parteien innerhalb der ihnen eingeräumten Frist nicht widerrufen. Dies gaben die Richter am Montag bekannt.
Das Verfahren ist damit ohne gerichtliche Entscheidung endgültig abgeschlossen.
Das Landgericht (LG) hatte im Termin zur mündlichen Verhandlung zu erkennen gegeben, dass es beabsichtige, der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Rostock zu folgen, wonach jeder Besucher eines Fußballstadions durch den Erwerb einer Eintrittskarte mit dem Veranstalter, also dem Stadionbetreiber oder dem jeweiligen Heimverein, einen Vertrag abschließt, der auch dem Schutz der teilnehmenden Mannschaften dient.
Nach Auffassung der 22. Zivilkammer verpflichtet dies den Besucher zum Wohlverhalten. Verletze er diese Pflicht, mache er sich schadensersatzpflichtig. Der Schaden könne – so die Kammer weiter – auch in einer Verbandsstrafe bestehen, die einem der beteiligten Vereine wegen des Verhaltens seiner Anhänger auferlegt werde. Die Fans hafteten dann jeder für sich für die gesamte Schadenshöhe, auch wenn der Einzelne lediglich für einen geringen Teil der bestraften Ausschreitungen verantwortlich war.
Identifizierte Randalierer müssen Verbandsstrafe zahlen
Werde also beispielsweise nur ein einziger Fan identifiziert, der lediglich einen Knallkörper geworfen hat, so könne er grundsätzlich auf Ersatz der gesamten Verbandsstrafe in Anspruch genommen werden, auch wenn diese wegen einer Vielzahl solcher Vorkommnisse im selben Spiel ausgesprochen worden sei. Werden mehrere Randalierer erkannt, so könne jeder einzelne in voller Höhe auf Schadensersatz verklagt werden.
Der Zweitligist war nach dem Spiel in Paderborn wegen der Randale seiner Anhänger vom Sportgericht des Deutschen Fußballbundes zu einer Einzelstrafe von 10.000 Euro verurteilt worden, aus der gemeinsam mit einer aus anderem Anlass verhängten weiteren Einzelstrafe eine Gesamtstrafe von 35.000 Euro gebildet worden war. Hiervon sollte der Beklagte nach dem Willen der Fortuna ein Viertel zahlen.
Aufgrund der vergleichsweisen Einigung erhält der Verein nunmehr 2.916 Euro.
tko/LTO-Redaktion
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, LG Düsseldorf: Schadensersatzprozess gegen Fußballfan endet mit Vergleich. In: Legal Tribune ONLINE, 28.06.2011, http://www.lto.de/persistant/a_id/3604/ (abgerufen am 22.05.2012)
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