Nachdem der BGH das Mordurteil aufhob: Ku'damm-Raser erneut vor dem LG Berlin

13.08.2018

Es war bundesweit das erste Mal, dass ein Gericht zwei Raser wegen Mordes verurteilte. Der BGH sah den bedingten Vorsatz aber als nicht belegt an, jetzt beginnt der Prozess vor dem LG Berlin erneut.

Nach einem tödlichen Unfall bei einem illegalen Autorennen auf dem Berliner Ku'damm beginnt am kommenden Dienstag ein neuer Prozess am Landgericht (LG) Berlin. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Mordurteil gegen zwei inzwischen 29 und 26 Jahre alte Männer gekippt. Nun muss der Fall zum zweiten Mal verhandelt werden.

Die zwei Autofahrer lieferten sich damals in der Hauptstadt ein illegales Autorennen auf dem Kurfürstendamm nahe dem KaDeWe. Sie rasten mit bis zu 170 Kilometern pro Stunde über elf Kreuzungen, missachteten mehrere rote Ampeln. Schließlich rammten sie den Wagen eines 69-jährigen Rentners, der noch an der Unfallstelle verstarb.

Erstmals sprach mit dem LG im Februar 2017 ein deutsches Gericht ein Mordurteil in einem Raser-Fall und verhängte lebenslange Freiheitsstrafen. Doch die Entscheidung hatte nicht lange Bestand: Der BGH kippte sie im März 2018. Ging die Vorinstanz noch von einem bedingten Vorsatz aus, entschieden die Karlsruher Richter, dass der Vorsatz zu einem Zeitpunkt unterstellt worden sei, zu dem die Angeklagten keine Möglichkeit mehr hatten, den Unfall zu verhindern - nämlich in der Kurve vor der Kreuzung, wo einer der beiden in den Geländewagen des 69-Jährigen raste.

LG Berlin will nach 19 Verhandlungstagen entscheiden

Nun müssen sich die beiden Männer erneut vor dem LG wegen Mordes verantworten. Ihr Fall wird von einer anderen Kammer verhandelt. Zunächst wurden 19 Termine festgelegt. Die beiden Männer sitzen nach wie vor in Untersuchungshaft.

Kann in dem neuen Prozess der Tötungsvorsatz nicht nachgewiesen werden, kommt eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Betracht - der Strafrahmen reicht von einer Geldstrafe bis hin zu fünf Jahren Haft.

Seit vergangenem Oktober können Teilnehmer an illegalen Autorennen härter bestraft werden. Im Strafgesetzbuch (StGB) gibt es seitdem den Paragrafen 315d. Wird durch ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen der Tod eines anderen Menschen verursacht, können bis zu zehn Jahre Haft verhängt werden. Rückwirkend kann die neue Regelung auf den Berliner Raser-Fall aber nicht angewandt werden.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nachdem der BGH das Mordurteil aufhob: Ku'damm-Raser erneut vor dem LG Berlin . In: Legal Tribune Online, 13.08.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30297/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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