Das Landgericht Berlin – Rechtsprechung an 3 Standorten
Das Landgericht Berlin ist insgesamt an drei Standorten vertreten, die sich an Adressen in Berlin-Mitte, Charlottenburg und Moabit befinden. Diese beschäftigen sich mit unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen. Im Landgericht (LG) Charlottenburg werden allgemeine Zivilsachen in erster Instanz verhandelt, zweite Instanzen dagegen in Berlin-Mitte. Darüber hinaus urteilt das Landgericht Berlin an diesen beiden Standorten in der Beschwerdeinstanz über Grundbuch-, Nachlass- und Betreuungssachen. Das Landgericht Berlin mit dem Standort in Moabit ist in der ersten Instanz für schwere Kriminaldelikte zuständig.

Das Landgericht Berlin am Tegeler Weg, Bild: Andreas Praefcke, CC BY 3.0
Landgericht Berlin – die präzise Aufteilung der Zuständigkeitsschwerpunkte
Die Zuständigkeitsschwerpunkte am Landgericht Berlin sind präzise aufgeteilt. Demnach beschäftigt sich der Standort Littenstraße in Berlin-Mitte im Einzelnen mit den Schwerpunkten Amtshaftung, Notarhaftung, Wohnraummiete- und Eigentum, Handelssachen, zweitinstanzlichen Zivilverfahren, Verkehrsunfällen, Legalisierungen sowie Apostillen.
Der Standort am Tegeler Weg in Berlin Charlottenburg spricht Urteile im Versicherungsrecht, Presserecht, zur Arzthaftung, in Bank- und Kapitalsachen, zu Gewerbemiete und in allgemeine Zivilstreitigkeiten in der ersten Instanz.
Das Landgericht Berlin in der Turmstraße ist für Strafsachen in erster und zweiter Instanz, Rehabilitierungssachen sowie Strafvollzugs- und Strafvollstreckungssachen zuständig.
Entstehung und Entwicklung – Landgericht Berlin
Das Landgericht Berlin ist bereits im Jahre 1879 entstanden. Zu damaliger Zeit gehörten ein Standort in der heutigen Littenstraße und ein Justizgebäude in Kreuzberg dazu. Das Landgericht Berlin in der heutigen Littenstraße war damals für den Stadtbezirk Mitte zuständig und der Standort in Kreuzberg für den südlichen stadtnahen Kreis.
1899 wurde dann die Errichtung eines dritten Standortes beschlossen, somit konnte auch die Zuständigkeit für den nordöstlichen- und westlichen Bereich begründet werden.
1933 wurden die einzelnen Gerichte zusammengeschlossen zu einem Landgericht Berlin. Nach der Spaltung der Stadt wurde das Gerichtsgebäude in der Littenstraße von den Justizbehörden der DDR genutzt. Im westlichen Teil der Stadt bezog das Landgericht Berlin erst 1950 wieder seinen ursprünglichen Standort am Tegeler Weg.