LAG Frankfurt
Fluglotsen hätten streiken dürfen
09.08.2011
Das Hessische Landesarbeitsgerichts (LAG) war der Ansicht, die Streikforderungen der Gewerkschaft der Fluglotsen verstießen weder gegen zwingendes Gesetzesrecht noch gegen Normen der Verfassung, wie dies die DSF eingewandt hatte (Beschl. v. 08.08.2011, Az. 9 SaGa 1147/11).
Die besonders umstrittenen "qualifizierten Besetzungsregelungen" seien ein zulässiges Streikziel. Die Fluglotsen möchten damit tariflich Anforderungen an die Qualifikation von Stellenbewerbern festschreiben.
Ursprüngliche Bedenken wegen Verstoßes gegen die Friedenspflicht sind nach Ansicht der Berufungskammer nach teilweiser Rücknahme einzelner Streikforderungen ausgeräumt. Dem dringenden Appell der Kammer, doch noch die Schlichtung anzurufen, wollte die DSF Deutsche Flugsicherung GmbH zunächst nicht folgen.
Inzwischen wurde die Schlichtung angerufen, es herrscht nun vier Wochen Friedenspflicht zwischen den Fluglotsen und der DSF.
ssc/LTO-Redaktion
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, LAG Frankfurt: Fluglotsen hätten streiken dürfen. In: Legal Tribune ONLINE, 09.08.2011, http://www.lto.de/persistant/a_id/3973/ (abgerufen am 22.05.2012)
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