Razzia wegen möglicher Beziehungen zum Iran: Kommt das Ver­eins­verbot für das "Isla­mi­sche Zen­trum Ham­burg"?

16.11.2023

Ein Verbot des Islamischen Zentrums Hamburg steht schon lange im Raum. Der Verfassungsschutz stuft dieses als islamistisch ein. Zur Vorbereitung eines Vereinsverbots erfolgte am Donnerstag eine Großrazzia in sieben Bundesländern.

Im Zuge der Großrazzia im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) sind in Hessen am Morgen vier Objekte durchsucht worden. Das teilte das Landeskriminalamt der dpa auf Anfrage mit. Rund 80 Polizeibeamte sowie Unterstützungskräfte von Bundesbehörden seien im Einsatz. Die Durchsuchungen erfolgten auf Anordnung der zuständigen Verwaltungsgerichte. Bei den Ermittlungen gehe es um das IZH und fünf weitere Vereinigungen, die verdächtig seien, "tatsächlich Teilorganisationen des IZH zu sein", so das Landeskriminalamt. Eine dieser Teilorganisationen sei in Hessen ansässig.

Zuvor hatte das Bundesinnenministerium (BMI) mitgeteilt, dass seit Donnerstagmorgen bundesweit 54 Objekte in sieben Bundesländern durchsucht werden. Demnach führt das Ministerium ein Ermittlungsverfahren gegen das IZH, das in ein Vereinsverbot gemäß § 3 Abs. 1 Vereinsgesetz münden könnte, wie kürzlich im Fall von Hamas und Samidoun. Ein solches ist gemäß Art. 9 Abs. 2 Grundgesetz auszusprechen, wenn die Zwecke oder die Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder sich der Verein gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet.

Das steht im Fall des IZH schon länger im Raum. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärte in einer BMI-Mitteilung, das IZH werde seit langem vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet und als islamistisch eingestuft. "Die Verdachtsmomente gegen das Islamische Zentrum Hamburg wiegen schwer", wird Faeser zitiert. Weitere rechtsstaatliche Maßnahmen müssten aber gut vorbereitet sein. "Daher sind die umfassenden heutigen Durchsuchungsmaßnahmen in sieben Bundesländern notwendig."

Mutmaßliche Unterstützung des iranischen Regimes und der Hisbollah

Das Zentrum gilt als verlängerter Arm des iranischen Regimes, das der islamistischen Hamas zu ihrem Angriff auf Israel gratuliert und diesen als "Wendepunkt in der Fortsetzung des bewaffneten Widerstands" bezeichnet hatte. Die Sicherheitsbehörden gehen laut BMI auch dem Verdacht nach, dass das IZH Aktivitäten der proiranischen libanesischen Hisbollah unterstützt, für die in Deutschland bereits ein Betätigungsverbot gilt.

"Wir haben die islamistische Szene im Visier. Gerade jetzt, in einer Zeit, in der sich viele Jüdinnen und Juden besonders bedroht fühlen, gilt: Wir dulden generell keine islamistische Propaganda und keine antisemitische und israelfeindliche Hetze", so Faeser. "Deswegen gehen wir jedem begründeten Verdacht entschieden nach."

Schon seit 1993 wird der IZH als Trägerverein der Hamburger "Imam Ali"-Moschee vom dortigen Landesverfassungsschutz beobachtet. Eine Klage des IZH gegen einzelne Angaben im Verfassungsschutzbericht von 2019 wies das Verwaltungsgericht (VG) Hamburg im Juni dieses Jahres im Wesentlichen ab. Es bestätigte insbesondere die Rechtmäßigkeit der Einstufung als islamistische Organisation. Der Verein verfolge verfassungsfeindliche Ziele. Es gehe dem IZH darum, die "islamische Revolution" zu exportieren. Das VG hielt es ebenfalls für zulässig, den Leiter des IZH im Bericht als geschulten Vertreter des iranischen Regimes zu bezeichnen.

mk/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Razzia wegen möglicher Beziehungen zum Iran: Kommt das Vereinsverbot für das "Islamische Zentrum Hamburg"? . In: Legal Tribune Online, 16.11.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53185/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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