Nach massiver Kritik von Verfassungsrechtlern: Gesetzentwurf zur Frauenquote nachgebessert

03.03.2015

Die große Koalition hat den Gesetzentwurf für eine Frauenquote in Führungspositionen nach Kritik juristischer Gutachter geändert. CDU/CSU und SPD einigten sich am Montag darauf, das bisher angestrebte Ziel zu streichen, alle Führungsgremien im öffentlichen Dienst zu jeweils 50 Prozent mit Männern und Frauen zu besetzen.

Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Carola Reimann erklärte: "Wir haben einige Paragrafen konkretisiert, das generelle Ziel der Parität bleibt aber." "Männerförderung soll es nur geben, wenn eine strukturelle Benachteiligung von Männern existiert", so die  stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Nadine Schön, mit.

Das Gesetz aus dem Haus von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) sieht ab 2016 eine Frauenquote von mindestens 30 Prozent in den Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen mit voller Mitbestimmung der Betriebsräte vor. Der Bundestag stimmt an diesem Freitag über den Gesetzentwurf ab.

Etwas kleinere Unternehmen müssen nun nach Angaben des Familienministeriums bis zum 30. September ihre "Zielvorgabe" für die Erhöhung des Frauenanteils in ihrer Chefetage vorlegen. 21 Monate später müssen sie dann erstmalig berichten, ob sie dieses Ziel erreicht haben. "Der SPD war es wichtig, dass dies noch in dieser Legislaturperiode geschieht", betonte Reimann. Sie sei überzeugt, dass durch dieses Gesetz, das die Union so lange bekämpft habe, nun doch ein "Kulturwandel in den Unternehmen stattfinden wird".

Torsten von Roetteken, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt, hatte bei einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am vergangenen Montag Kritik an dem Vorhaben geäußert. Er bezeichnete das Ziel der paritätischen Besetzung in den Führungsgremien des öffentlichen Dienstes als "offensichtlich verfassungswidrig" und mit EU-Recht unvereinbar.

Zu den "Stellschrauben", an denen die Abgeordneten jetzt noch einmal gedreht haben, gehört auch eine Bestimmung, wonach Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils per Mehrheitsentscheid verhindern können, dass der Frauenanteil beider Seiten im Aufsichtsrat zusammengerechnet wird.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach massiver Kritik von Verfassungsrechtlern: Gesetzentwurf zur Frauenquote nachgebessert . In: Legal Tribune Online, 03.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14841/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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