Zwischenbericht zur Frauenquote: Nur ein Etap­pen­ziel erreicht

08.03.2017

Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen ersten Zwischenbericht zur 2015 beschlossenen Frauenquote in Führungspositionen vorgelegt. Die Erkenntnis lautet: Die Quote wirkt, aber es gibt noch viel zu tun.

Im Jahr 2015 wurde eine verbindliche Quote für Frauen in Führungspositionen beschlossen, nun zieht die Bundesregierung erstmals Bilanz: Die Vorgaben bei der Besetzung von Aufsichtsratsposten wurden eingehalten, doch in den Vorständen tut sich wenig. Nun wird über eine Nachbesserung des Gesetzes nachgedacht.

Das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen (FüPoG) verpflichtet seit dem 01.01.2016 über 100 börsennotierte und voll mitbestimmungspflichtige Unternehmen mit mehr als 2000 Mitarbeitern, bei der Besetzung von Aufsichtsratsposten mindestens 30 Prozent mit Frauen zu besetzen. Rund 3500 weitere Unternehmen müssen sich eine beliebige Zielvorgabe setzen.

Nach den Erkenntnissen, welche die Regierung am Mittwoch vorstellte, zeigt sich, dass alle betroffenen Unternehmen die gesetzliche Quote eingehalten haben. Zudem haben rund sich 70 Prozent der 362 betrachteten Firmen die geforderten Zielgrößen gesetzt.

"Es ist zu wenig passiert"

"Die Quote wirkt", sagte Frauenministerin Manuela Schwesig (SPD) nach der Kabinettssitzung am Mittwoch. Es habe einen Kulturwandel in den Unternehmen gegeben. Aufsichtsratsposten seien durchgehend mit einer Frau besetzt worden, wenn die 30 Prozent-Quote noch nicht erfüllt war.

Gleichwohl wies sie auch darauf hin, dass Frauen in Vorständen weiter stark unterrepräsentiert seien: "Hier müssen wir auch über Nachbesserungen am Gesetz nachdenken". Aktuell betrifft das Gesetz nur die Aufsichtsratsbesetzung, verbindliche Vorgaben für Vorstandsposten gibt es derzeit nicht.

Wenngleich also Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) "das Ende der patriarchalen Systeme in den Führungsebenen" eingeläutet sieht, bleibt aus Regierungssicht Handlungsbedarf. "Seit Gerhard Schröders Kanzlerschaft hat die Wirtschaft immer wieder versprochen, mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen" erklärte Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. "Passiert ist zu wenig."

Quote gilt auch im Öffentlichen Dienst

Nadine Schön vom Koalitionspartner CDU blies in das gleiche Horn: "Besonders bei der Besetzung der Vorstandsposten sind Frauen nach wie vor stark unterrepräsentiert und auch im öffentlichen Dienst ist die geschlechtergerechte Besetzung der Führungspositionen noch nicht erreicht", so die stellvertretende Vorsitzende ihrer Fraktion im Bundestag.

Auch die Initiative FidAR (Frauen in die Aufsichtsräte) mahnte, sich nicht von den ersten Erfolgen blenden zu lassen. Erst kürzlich zeigte zudem eine Studie von Allen & Overy, dass Unternehmen bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben ihre Spielräume ausreizen und wenig Mut zur Veränderung zeigen.

Das Gesetz gilt nicht nur für die Privatwirtschaft, der Staat hat sich auch selbst zur Wahrung einer Frauenquote in Führungspositionen verpflichtet: Bei der Bestimmung von Mitgliedern für Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen, soll für diese Sitze sukzessive eine Geschlechterquote von 30 Prozent erreicht werden.

Zusätzlich ist die Bundesverwaltung insgesamt verpflichtet, sich für jede Führungsebene konkrete Ziele zur Erhöhung des Frauen- oder Männeranteils zu setzen. 19 der 22 obersten Bundesbehörden  beschäftigen nach wie vor mehr Männer als Frauen in Leitungsfunktionen.

mam/LTO-Redaktion

Mit Materialien von dpa

Zitiervorschlag

Zwischenbericht zur Frauenquote: Nur ein Etappenziel erreicht . In: Legal Tribune Online, 08.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22316/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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