Ermittlungen gegen Ex-Bischof Tebartz-van Elst: Staatsanwaltschaft sieht keinen Anfangsverdacht

02.07.2014

Die Staatsanwaltschaft Limburg wird gegen den früheren Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst nicht weiter wegen Untreue ermitteln. Es habe sich kein Anfangsverdacht ergeben, teilte die Justizbehörde am Mittwoch mit. Auch gegen Mitglieder des Vermögensverwaltungsrates werde nicht ermittelt.

Die Ermittler hatten seit dem vergangenen Oktober geprüft, ob sie ein Verfahren gegen den Ende März abberufenen Limburger Bischof einleiten. Hintergrund ist die Kostenexplosion am neuen Bischofssitz auf dem Limburger Domberg. Die Staatsanwaltschaft habe zwar "etliche Verstöße gegen innerkirchliches Recht" feststellen können. Für diese Fälle sei aber die Kirche selbst zuständig, teilte ein Sprecher gegenüber der Nachrichtenagentur dpa mit.

Im November vergangenen Jahres war bereits ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfes der uneidlichen Falschaussage gegen Tebartz-van Elst gegen Zahlung von 20.000 Euro eingestellt worden. Dem ehemaligen Bischof war vorgeworfen worden, er habe vor dem Landgericht Hamburg zwei falsche Versicherungen an Eides Statt abgegeben. Die Staatsanwaltschaft sah seinerzeit kein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

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Ermittlungen gegen Ex-Bischof Tebartz-van Elst: Staatsanwaltschaft sieht keinen Anfangsverdacht . In: Legal Tribune Online, 02.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12427/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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