EnBW-Kauf
Mappus und Notheis erste Zeugen im Untersuchungsausschuss
03.02.2012
Auch der Chef des französischen Staatskonzerns EdF, Henri Proglio, soll zum Verkauf des Energieversorgers EnBW an das Land befragt werden. Mappus hatte den Erwerb des EnBW-Aktienpaketes für 4,7 Milliarden Euro von den Franzosen im Dezember 2010 am Parlament vorbei eingefädelt.
Der Ausschuss will aufklären, wieso Mappus das Geschäft mit großer Eile und mit Hilfe des Notbewilligungsrechts des Finanzministers durchzog. Der Staatsgerichtshof hatte den Deal bereits im Oktober 2011 wegen der Ausschaltung des Landtags für verfassungswidrig erklärt. Finanzminister Nils Schmid (SPD) bezeichnete die Umstände des EnBW-Kaufs als "Tiefpunkt der politischen Kultur im Land". Mappus müsse "ohne Abstriche" deutlich machen, warum er damals das Parlament umgangen habe, sagte der SPD-Chef im Deutschlandradio Kultur.
Müller schilderte es als schwierig, für Transparenz im Ausschuss zu sorgen. "Die Landesregierung hat sich außerordentlich sperrig gezeigt." Der Christdemokrat sagte, es sei absurd, dass die Regierung versuche, seine Partei als Vertuscher darzustellen und Grün-Rot als Aufklärer. "Es ist genau umgekehrt gewesen." Dennoch sei es ihm gelungen, "tabula rasa" zu machen. Das bedeute, dass es keine Verschlusssachen oder vertrauliche Unterlagen mehr gebe und der Ausschuss mit Ausnahme von Geschäftsgeheimnissen alle Unterlagen nutzen könne. "Wir können nachvollziehbar handeln."
Grüne und SPD hielten der CDU vor, sie werfe "Nebelkerzen", wenn sie behaupte, die Regierung halte Akten unter Verschluss. Damit beabsichtige sie vom Hauptthema abzulenken, statt aufzuklären. Grünen-Obmann Hans-Ulrich Sckerl sagte: "Es wird so getan, als ob die Landesregierung systematisch dem Untersuchungsausschuss die Aufklärung verweigere." Dabei habe vor allem Morgan Stanley der Regierung und dem Ausschuss Akten vorenthalten.
Der CDU-Fraktionschef Peter Hauk hielt der Koalition vor, ihr einziges Ziel sei, "die CDU möglichst lang in den negativen Schlagzeilen zu halten". Statt den Ausschuss rasch durchzuziehen, hätten Grüne und SPD die Sitzungen am liebsten bis zur Bundestagswahl im Herbst 2013 ausgedehnt. "Das Spiel wird langsam durchschaut", sagte der CDU-Politiker der dpa. Das Ziel der CDU im Ausschuss sei Transparenz. "Es geht nicht um die Rehabilitierung von Personen, es geht um die Nachvollziehbarkeit von Regierungshandeln", sagte Hauk. Die CDU wolle eine Antwort auf die ganz entscheidende Frage: "Hat die damalige schwarz-gelbe Regierung bewusst gegen Recht und Gesetz verstoßen?"
Weitere Politiker als Zeugen benannt
Unter den Zeugen sind neben Mappus auch andere frühere Regierungsmitglieder, deren Befragung auf den 30. März festgesetzt ist: der ehemalige Staatsminister Helmut Rau, Ex-Finanzminister Willi Stächele, die frühere Umwelt- und Verkehrsministerin Tanja Gönner (alle CDU), Ex-Justizminister Ulrich Goll und der ehemalige Wirtschaftsminister Ernst Pfister (beide FDP). Auch Mitglieder der derzeitigen Landesregierung - Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Staatsministerin Silke Krebs (beide Grüne) und Minister Schmid - werden geladen.
Nachdem Grün-Rot anfangs wegen angeblich magerer Aktenlage gezögert hatte, einen Untersuchungsausschuss zu beantragen, liegen dem Gremium nun Berge von Daten vor. Müller listete auf: 106 Aktenordner der beteiligten Anwaltskanzlei Gleiss Lutz, 7 Ordner des Staats-, Finanz- und Wirtschaftsministeriums und Justizministeriums sowie weitere 15 000 Seiten von Morgan Stanley im virtuellen Datenraum.
Müller äußerte sich verwundert, dass ursprünglich weder im Material von Morgan Stanley noch von Gleiss Lutz eine E-Mail, die Mappus entlasten soll, zu finden gewesen sei. In der E-Mail an Banker Notheis gibt Gleiss Lutz Ende November 2010 grünes Licht für den Aktiendeal - ohne vorherige Zustimmung des Landtags. "Die Kombination von beidem ist schon irre", unterstrich Müller. Die Bank und Gleiss Lutz hatten die E-Mail nachgereicht, nachdem Mappus sie erwähnt hatte.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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, EnBW-Kauf: Mappus und Notheis erste Zeugen im Untersuchungsausschuss. In: Legal Tribune ONLINE, 03.02.2012, http://www.lto.de/persistant/a_id/5494/ (abgerufen am 23.05.2012)
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