Stimmen zur Cannabis-Entscheidung des Bundesrates: "Katastrophe für Deut­sch­land"

von Hasso Suliak

22.03.2024

Auf den Verzicht des Bundesrates, zum Cannabisgesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen, gibt es unterschiedlichste Reaktionen. Einige Ländervertreter fordern bereits Korrekturen, Sachsen sorgte bei der Abstimmung für einen Eklat.

Der Bundesrat hat am Freitag den Weg für eine teilweise Legalisierung von Cannabis in Deutschland freigemacht. Die Länderkammer ließ das vom Bundestag beschlossene Gesetz passieren, mit dem Besitz und Anbau auch der berauschenden Hanfpflanze zum 1. April für Volljährige mit Vorgaben erlaubt werden.

Politiker der Bundesländer reagierten auf die Entscheidung höchst unterschiedlich. Manche Regierungschefs haderten mit der Enthaltung ihres Landes, die de facto einem Nein zum Vermittlungsausschuss gleichkam. "Für das Land Berlin hätte ich deshalb gerne den Vermittlungsausschuss angerufen", sagte Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU), der mit der SPD zusammenregiert. Das Cannabisgesetz (CanG) sei ein Bürokratiemonster. Polizei, Ordnungsämter und Justiz hätten zu Recht vor der Einführung dieses schlecht gemachten Gesetzes gewarnt. Berlin werde nun alles dafür tun, dass der Kinder- und Jugendschutz bei der Cannabis-Legalisierung umgesetzt werde und Polizei und Justiz nicht mit unsinnigen Regelungen lahmgelegt würden.

Noch mehr Enttäuschung dürfte sich in Berlins Nachbarland Brandenburg breit machen. Die von SPD, CDU und Grünen geführte Landesregierung hatte am Freitag für die Anrufung des Vermittlungsausschusses gestimmt. Auf Korrektur des Gesetzes drängte nach der Abstimmung der brandenburgische Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD): "Das Gesetz ist dringend überarbeitungsbedürftig. Ich halte es für noch schlimmer, dass es jetzt so Hals über Kopf in Kraft treten soll." Sachlich und fachlich geregelte Dinge, darunter Abstandsregeln zu Schulen und Mengenbegrenzungen, mit denen vor allem Landesbehörden befasst seien, seien teilweise nicht vollziehbar, sagte Woidke.

"Schlechter Aprilscherz"

Für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses beim Cannabis-Gesetz hatten neben Brandenburg am Freitag auch drei weitere Länder gestimmt. Bayern, Baden-Württemberg und das Saarland votierten dafür, das Gesetz zu Nachverhandlungen noch einmal in das Kompromissfindungsgremium von Bundestag und Bundesrat zu schicken. Nur so wäre zumindest eine zeitliche Verzögerung des Inkrafttretens noch möglich gewesen.

Die baden-württembergische Justizministerin Marion Gentges reagierte daher im Anschluss an die Sitzung mit scharfer Kritik. Die Länderkammer habe am Freitag die letzte Chance vertan, die Reißleine zu ziehen und ein handwerklich schlechtes Gesetz zu verhindern, sagte die CDU-Politikerin. Das Gesetz verschließe die Augen vor der Wirklichkeit und der enormen Mehrbelastung für die Justiz. "Zum 1. April tritt das Cannabisgesetz in Kraft – was wie ein schlechter Aprilscherz klingt, ist leider Realität geworden", sagte Gentges.

Alle anderen Bundesländer enthielten sich bei der Frage, ob der Vermittlungsausschuss angerufen werden soll. Bis auf Sachsen. Die Regierung aus CDU, SPD und Grünen in Dresden war sich zuvor nicht einig geworden, wie sie abstimmt.

Sachsens Stimme ungültig, auch Hessen gespalten

Weil Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) aber öffentlich deutlich machen wollte, dass er strikt gegen die Cannabis-Legalisierung ist, stimmte er für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses, während seine Koalitionspartner von SPD und Grünen sich für eine Enthaltung aussprachen. Die uneinheitliche Stimme wurde von Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig (SPD) als ungültig gewertet. 

Ein Eklat, der an eine spektakuläre Abstimmung im Bundesrat vor genau 22 Jahren erinnert: Beim Votum über das damalige rot-grüne Zuwanderungsgesetz am 22. März 2002 stimmte der Ministerpräsident von Brandenburg, Manfred Stolpe (SPD), mit Ja, sein Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) dagegen mit Nein. Stolpes Votum wurde als Entscheidung des Landes gewertet. Doch das Verfassungsgericht stoppte neun Monate später das Gesetz und gab der Klage von sechs unionsgeführten Ländern statt, weil Länder einheitlich abzustimmen hätten.

Aus Ländern, die sich bei der Abstimmung enthielten, gab es je nach politischer Couleur unterschiedliche Reaktionen, zum Beispiel aus Hessen: CDU-Innenminister Roman Poseck (CDU) kritisierte den Beschluss des Bundesrats zur Teil-Legalisierung von Cannabis, während ihn der hessische SPD-Vize-Regierungschef Kaweh Mansoori begrüßte. "Das Vorhaben bleibt aus meiner persönlichen Sicht ein politischer Fehler. Ich rechne damit, dass unser Land unsicherer wird, so zum Beispiel im Hinblick auf die Gesundheit, vor allem junger Menschen, im Hinblick auf die Bekämpfung der Kriminalität und im Hinblick auf die Sicherheit im Straßenverkehr", so Poseck gegenüber der dpa. Zuvor hatte Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) das Cannabis-Gesetz eine "Katastrophe für Deutschland" genannt.

In der mitregierenden SPD in Hessen gab es aber indes Zustimmung für das Vorhaben. So erklärte SPD-Vize-Ministerpräsident und Wirtschaftsminister Mansoori, der Beschluss im Bundesrat markiere "eine wichtige Kehrtwende in der Drogenpolitik Deutschlands". Der bisherige Umgang mit Cannabis habe sich nicht bewährt. "Menschen konsumieren teils verunreinigte Stoffe in der Illegalität. Sie wurden bislang in die Hände von kriminellen Dealern getrieben, die keinen Halt vor Schulen und Jugendlichen machen", betonte Hessens stellvertretender SPD-Landesvorsitzender.

NRW und Hamburg bedauern frühes Inkrafttreten

Verhalten erfreut oder sogar regelrecht enttäuscht äußerten Vertreter aus Hamburg und Nordrhein-Westfalen:  Ein Regierungssprecher der schwarz-grünen Koalition in Düsseldorf erklärte: "Wir haben sehr früh auf die mit dem Gesetz entstehenden Probleme hingewiesen. Es ist bedauerlich, dass dies in der Bundesregierung nicht ausreichend aufgegriffen wurde. Leider ließ sich auch zumindest eine Verschiebung des Inkrafttretens aufgrund der politischen Mehrheiten im Bund nicht durchsetzen. Zwangsläufig kommen nun auf die Länder und die Kommunen sehr große Herausforderungen in der Umsetzung zu. Dem wird sich die Landesregierung stellen."

Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher hält die teilweise Freigabe des Cannabiskonsums für Erwachsene für einen folgenschweren Fehler. Dass sich Hamburg bei der Abstimmung im Bundesrat über die Einschaltung des Vermittlungsausschusses zum Cannabisgesetz dennoch enthalten habe, sei dem Koalitionsvertrag mit den Grünen geschuldet, sagte der SPD-Politiker am Freitag der dpa.

Hamburgs Grüne begrüßten unterdessen die Entscheidung – auch wenn das Gesetz in dieser Form Polizei und Justiz vor große Herausforderungen stelle. Hamburgs grüne Justizsenatorin Anna Gallina sagte, sie freue sich zwar über den aus ihrer Sicht "notwendigen Paradigmenwechsel" in der Drogenpolitik. Zugleich beklagte sie jedoch, dass das Gesetz bereits zum 1. April in Kraft tritt: Einen bitteren Nachgeschmack, so Gallina, hinterlasse der ganze Prozess rund um das Gesetz. Es kämen unnötige Umsetzungsschwierigkeiten auf die Länder zu. "Es ist nach wie vor nicht ansatzweise nachvollziehbar, warum Bundesgesundheitsminister Lauterbach sich so gegen die Bedenken der Justiz der Länder gesperrt hat. Er hatte es in der Hand, zumindest in zeitlicher Hinsicht auf die Länder zuzugehen. Jeder zusätzliche Monat hätte die Lage verbessert", so Gallina.

Unterdessen sieht Niedersachsens SPD-Ministerpräsident Weil mit der Entscheidung des Bundesrates das Ende der Debatte in Sachen Cannabis noch längst nicht gekommen: "Ich bin ziemlich sicher, das Thema wird uns eine ganze Weile beschäftigen", sagte Weil am Freitag nach der Abstimmung. Die Bundesregierung sei sehr gut beraten, die vorangegangene Diskussion in der Öffentlichkeit sehr ernst zu nehmen und sich selbst zu fragen, an welchen Stellen ein solches Gesetz womöglich nachträglich noch einmal korrigiert werden müsse.

Deutscher Anwaltverein zufrieden

Juristische Verbände blicken auf die Cannabis-Entscheidung unterschiedlich. Der Deutsche Richterbund (DRB) hatte noch am Donnerstag gewarnt, dass vor allem die geplante Amnestieregelung für Cannabis-Delikte zu einer Überlastung der Justiz führen könnte.

Demgegenüber begrüßte der Deutsche Anwaltverein (DAV), dass die Entkriminalisierung nun umgesetzt werden könne und der Vermittlungsausschuss "nicht zur Blockade des bereits vom Bundestag beschlossenen Gesetzes zweckentfremdet wird". Zwar sei das Cannabisgesetz keine wirkliche Legalisierung. "Es entkriminalisiert jedoch den Konsum und trägt dem Grundsatz Rechnung, dass das Strafrecht als schärfstes Schwert des Rechtsstaats nur als letztes Mittel zum Einsatz kommen darf", so der DAV am Freitag in einem Statement.

Völlig anders als der DRB bewertet der DAV auch die im CanG verankerte Amnestieregelung: "Die Sorge, dass dadurch ein höherer Arbeitsaufwand entstünde, kann kein Argument dafür sein, ein rechtsstaatlich gebotenes Gesetz zu verschieben – zumal langfristig zahlreiche Verfahren entfallen und Justiz sowie Behörden dadurch entlastet werden."

Deutscher Hanfverband warnt

Naturgemäß positiv reagierte auch der Deutsche Hanfverband auf die Entscheidung im Bundesrat. Damit werde die massenhafte Strafverfolgung hunderttausender Konsumenten endlich der Vergangenheit angehören. "Es wird legal sein, bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit zu besitzen und bis zu 50 Gramm zu Hause zu lagern. Es wird legal sein, bis zu drei Hanfpflanzen zum Eigenverbrauch privat anzubauen und ab dem 01.07.2024 werden Anbauvereine Anträge auf Betriebsgenehmigung stellen können", erläuterte der Verband am Freitag in einer Erklärung.

Zugleich warnte er vorsorglich alle Konsumenten, dass die beschlossene Entkriminalisierung nicht ab sofort gelte, sondern erst ab dem 1. April bzw. nach Veröffentlichung des CanG im Bundesgesetzblatt. Bayern habe bereits angekündigt, das Verbot bis zum letzten Tag durchzusetzen und weitere Strafverfahren zu eröffnen.

Mit Material von dpa

Zitiervorschlag

Stimmen zur Cannabis-Entscheidung des Bundesrates: "Katastrophe für Deutschland" . In: Legal Tribune Online, 22.03.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54188/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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