BGH: Verurteilung des ehemaligen Vorstandssprechers der IKB AG rechtskräftig

01.08.2011

Der BGH hat mit einem Beschluss von Ende Juli die Revision des Angeklagten verworfen, der sich gegen seine Verurteilung wegen Marktmanipulation wehrte. Damit bleibt es bei einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt allerdings zur Bewährung.

Der Banker hatte als Vorstandssprecher der IKB AG am 20. Juli 2007 die Herausgabe einer Presseerklärung veranlasst, in der er bewusst den unzutreffenden Eindruck erweckte, die Subprime-Krise habe für die Engagements der IKB AG und ihrer Zweckgesellschaft in solche Wertpapiere praktisch keine Auswirkungen. Als Folge dieser irreführenden Angaben stieg der Kurs der IKB-Aktie um etwa 1,9 Prozent mit einer deutlichen Überrendite zum Vergleichsindex MDax.

Das Landgericht (LG) Düsseldorf hatte den Angeklagten daraufhin wegen vorsätzlicher Marktmanipulation zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt.

Die hiergegen eingelegte Revision des Angeklagten hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) mit Beschluss vom 20. Juli 2011 (Az. 3 StR 506/10) verworfen. Die Auslegung des LG, die Presseerklärung enthalte irreführende Angaben, weise keinen Rechtsfehler auf. Entgegen der Meinung des Revisionsführers bestünden gegen die Strafvorschrift keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

age/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

BGH: Verurteilung des ehemaligen Vorstandssprechers der IKB AG rechtskräftig . In: Legal Tribune Online, 01.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3907/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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