Gesetzentwurf zur Validierung von Berufsbildung: Kein Abschluss und trotzdem qua­li­fi­ziert

08.02.2024

Nicht nur eine abgeschlossene Ausbildung, sondern auch angehäufte Erfahrung befähigt zu manchen Berufen. Das Bildungsministerium möchte solche Kompetenzen künftig offiziell anerkennen und damit dem Fachkräftemangel entgegenwirken.

Menschen ohne formalen Berufsabschluss sollen erstmals einen Anspruch auf Feststellung und Bescheinigung ihrer beruflichen Qualifikationen erhalten. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger vor, den das Kabinett am Mittwoch beschlossen hat. "So wird aus einem verpassten Abschluss eine zweite Chance", erklärte die FDP-Politikerin. 

Das "Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz" (BVaDiG) begegnet den aktuellen Herausforderungen, mit denen sich der Ausbildungsmarkt konfrontiert sieht. Dazu gehören laut Entwurf die Digitalisierung, demografische Entwicklung, die Corona-Pandemie und nicht zuletzt der russische Angriffskrieg auf die Ukraine. Durch das neue Verfahren soll "berufliche Handlungsfähigkeit" validiert und nutzbar gemacht werden. Alle vorhandenen Potenziale sollen aktiviert und Berufsbiografien honoriert werden.

Angesprochen sind Personen, die zwar keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, aber mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem jeweiligen Beruf gearbeitet haben. Auch berufliche Kompetenzen, die in Behindertenwerkstätten erworben wurden, sollen dadurch öffentlich-rechtlich zertifiziert werden. Menschen ohne formalen Berufsabschluss soll damit ermöglicht werden, ihre Berufserfahrung und ihre Kompetenzen sichtbar zu machen und wieder Anschluss an das Bildungssystem und den Arbeitsmarkt zu bekommen.

Das sogenannte Feststellungsverfahren soll von den gleichen Gremien durchgeführt werden, die sonst am Ende einer Ausbildung die Prüfungen vornehmen. Daneben sieht das Gesetz unter anderem durch den Abbau von Schriftformerfordernissen die weitere Digitalisierung und Entbürokratisierung der beruflichen Bildung vor. Nun entscheiden Bundestag und Bundesrat über das Vorhaben.

lmb/LTO-Redaktion

mit Materialien der dpa

Zitiervorschlag

Gesetzentwurf zur Validierung von Berufsbildung: Kein Abschluss und trotzdem qualifiziert . In: Legal Tribune Online, 08.02.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53829/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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