Nach Millionenklage gegen Ex-Bild-Chefredakteur: Springer und Rei­chelt legen Streit bei

22.08.2023

Der Springer-Konzern hat den arbeitsgerichtlichen Streit mit Ex-Bild-Chefredakteur Julian Reichelt beigelegt. Springer begrüßt die Einigung. Strafrechtlich ermittelt die Staatsanwaltschaft Berlin weiterhin gegen Reichelt.

Der Medienkonzern Axel Springer und der frühere Bild-Chef Julian Reichelt haben ihren arbeitsrechtlichen Streit beigelegt. Man habe sich außergerichtlich geeinigt, teilte das Medienhaus in Berlin am Dienstag mit. Journalist Reichelt bestätigte das seinerseits auf Anfrage der dpa. Auf was genau sich die Parteien geeinigt haben, blieb unklar. Springer hatte mit einer Klage beim Arbeitsgericht (ArbG) Berlin die Rückzahlung einer millionenschweren Abfindung verlangt.

Unabhängig von dem Arbeitsrechtsstreit ermittelt weiterhin die Staatsanwaltschaft (StA) Berlin gegen Reichelt. Hintergrund ist eine Strafanzeige Springers wegen Betrugs. Auf Anfrage von LTO teilte die StA mit, dass bisher keine "Rücknahme" dieser Strafanzeige vorliege. "Eine solche würde auch – da es sich um ein Offizialdelikt handelt und kein Strafantragserfordernis besteht – nicht allein deshalb zu einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens führen", so Oberstaatsanwalt Sebastian Büchner, Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, auf LTO-Anfrage.

Vorwurf: Machtmissbrauch

Reichelt musste im Herbst 2021 als Chefredakteur von Deutschlands größter Boulevard-Zeitung Bild gehen. Hintergrund waren Vorwürfe des Machtmissbrauchs in Verbindung mit einvernehmlichen Beziehungen zu Mitarbeiterinnen gewesen. Es hatte dazu auch konzerninterne Untersuchungen bei Springer gegeben. Der Journalist selbst hatte von einer "Schmutzkampagne" gegen ihn gesprochen und die Vorwürfe immer wieder zurückgewiesen.

In dem arbeitsrechtlichen Verfahren hatte es im Juni am Arbeitsgericht einen ersten Gütetermin gegeben, um eine mögliche Einigung auszuloten. Damals hatten die Parteien aber gegensätzliche Positionen vertreten und sich nicht einigen können, wie LTO berichtet hatte.

Springer warf Reichelt Vertragsverstöße im Zusammenhang mit seinem Ende bei dem Medienhaus vor. Der Journalist soll demnach Konzern-Informationen nach außen gegeben haben, obwohl man vereinbart habe, dass er diese mit seinem Weggang löscht. Auf Grundlage dieser Vereinbarung sei ihm damals die Abfindung – nach früheren Gerichtsangaben zwei Millionen Euro –ausgezahlt worden.

Springer begrüßt Einigung

Der Verleger der "Berliner Zeitung" und damit eines konkurrierenden Medienhauses, Holger Friedrich, hatte über ein Interview öffentlich bekanntgemacht, dass er von Reichelt kontaktiert worden sei. Er habe sich dann an Springer gewandt.

Reichelt hatte auf die Klage Springers mit einer Widerklage reagiert und seinerseits Forderungen gestellt. Es ging um Einsicht in Dokumente rund um das betriebsinterne Verfahren zu den Vorwürfen gegen Reichelt. Er begehrte in dem Zusammenhang ferner Schadensersatz in Höhe von mindestens 1.000 Euro.

Springer begrüßte die außergerichtliche Einigung am Dienstag, da sie Kernanliegen der Klage erfülle und eine womöglich langfristige gerichtliche Auseinandersetzung erspare. Bezüglich des Inhalts der Einigung habe man Vertraulichkeit vereinbart. Zudem hieß es: "Im Falle zukünftiger Verstöße gegen den Abwicklungsvertrag, der im Zuge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Julian Reichelt geschlossen wurde, oder gegen die jetzt erzielte Einigung behält sich Axel Springer vor, erneut rechtliche Schritte einzuleiten und Ansprüche des Unternehmens geltend zu machen." Reichelt selbst äußerte sich auf LTO-Anfrage bis zur Veröffentlichung dieses Artikels nicht zu der getroffenen Einigung.

dpa/jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach Millionenklage gegen Ex-Bild-Chefredakteur: Springer und Reichelt legen Streit bei . In: Legal Tribune Online, 22.08.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52539/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen