Antidiskriminierung: Anspruch auf Auskunft nach erfolgloser Bewerbung

tko/LTO-Redaktion

24.05.2010

Nach nationalem Recht hat ein abgelehnter Bewerber keinen Anspruch auf Auskunft gegen den ausschreibenden Arbeitgeber, ob dieser einen anderen Bewerber eingestellt hat und aufgrund welcher Kriterien dies erfolgte. Ob dies den einschlägigen Antidiskriminierungsrichtlinien des Gemeinschaftsrechts entspricht, durfte der 8. Senat des Bundesarbeitsgerichts in einem aktuellen Fall nicht selbst entscheiden.

Die in Russland geborene Klägerin hatte sich im Jahre 2006 auf eine Stelle in der Softwareentwicklerung beworben, war aber nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden. Das Unternehmen teilte ihr nicht mit, ob es einen anderen Bewerber eingestellt hatte und welche Kriterien für diese Entscheidung maßgeblich waren.

Die Klägerin behauptet, sie habe die Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle erfüllt und sei lediglich wegen ihres Geschlechts, ihres Alters und ihrer Herkunft nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden. Damit habe das Unternehmen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen. Die Frau verlangte mit dieser Begründung eine angemessene Entschädigung.

Die Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen.

Nach Ansicht des BAG hat die Klägerin keine ausreichenden Indizien dargelegt, welche eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes vermuten lassen und die nach § 22 AGG zu einer Beweislast des Unternehmens dafür führen würden, dass kein Verstoß gegen das AGG vorgelegen hat.

Der 8. Senat hat dem Gerichtshof der Europäischen Union nun folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Gebietet es das Gemeinschaftsrecht, einem Bewerber, der darlegt, dass er die Voraussetzungen für eine von einem Arbeitgeber ausgeschriebene Stelle erfüllt, dessen Bewerbung jedoch nicht berücksichtigt wurde, gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Auskunft einzuräumen, ob dieser einen anderen Bewerber eingestellt hat und wenn ja, aufgrund welcher Kriterien diese Einstellung erfolgt ist?

Zitiervorschlag

tko/LTO-Redaktion, Antidiskriminierung: Anspruch auf Auskunft nach erfolgloser Bewerbung . In: Legal Tribune Online, 24.05.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/584/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen