AG Düsseldorf: Konstantin Wecker wegen Schnitzel-Foto verklagt

19.10.2011

Der Liedermacher (64) ist wegen der unberechtigten Nutzung eines Fotos von einem Schnitzel verklagt worden. Das Bild war ohne Genehmigung des Urhebers für Weckers Internet-Auftritt verwendet worden. Der Fotograf verlangte daraufhin mehr als 1000 Euro von dem Sänger.

Das Amtsgericht (AG) Düsseldorf habe nun den Vorschlag unterbreitet, dass Wecker 550 Euro und die Hälfte der Gerichts- sowie seine eigenen Anwaltskosten zahle, sagte Gerichtssprecher Stefan Coners am Mittwoch und bestätigte damit Medienberichte. 100 Euro der Summe habe er bereits gezahlt.

Sollten die Parteien dem Vorschlag nicht zustimmen, wird das Gericht vermutlich Ende November eine Entscheidung treffen.

dpa/tko/LTO-Redaktion

 

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AG Düsseldorf: Konstantin Wecker wegen Schnitzel-Foto verklagt . In: Legal Tribune Online, 19.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4599/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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