AG Balingen zu Lärmbelästigung: Zu lautes Lachen ist keine Ordnungswidrigkeit

20.11.2013

35 Euro Strafe für zu lautes Lachen in der Öffentlichkeit: Eine 17-Jährige aus Balingen (Baden-Württemberg) dachte erst an einen Scherz, als sie den Bescheid der Stadtverwaltung im Briefkasten fand. Doch weil die Stadt es ernst meinte, zog das Mädchen mit ihrem Vater vor Gericht. Mit Erfolg: Die Richter am AG Balingen sprachen sie am Montag von allen Vorwürfen frei, sagte eine Sprecherin am Mittwoch.

Die 17-Jährige hatte sich an einem Abend im April mit mehreren Freunden auf einem Parkplatz getroffen. Es wurde geredet und gelacht, aus einem Autoradio kam Musik, berichtet der Schwarzwälder Bote. Eine Anwohnerin, die sich davon gestört fühlte, alarmierte die Polizei. Doch anstatt vor Ort für Ruhe zu sorgen, habe die Polizei den Fahrer des Autos, aus dem die Musik kam, aufs Revier bestellt. Der habe den Beamten die Namen der anderen an dem Treffen beteiligten Jugendlichen nennen müssen.

Einige Tage später erhielten dem Bericht zufolge alle Post vom Ordnungsamt mit der Aufforderung, wegen lauten Lachens und Redens 35 Euro zu bezahlen. Während die anderen Jugendlichen das Bußgeld zahlten, zog die 17-Jährige vor Gericht. Mit Erfolg: Die junge Frau habe nicht einmal gewusst, dass sie jemanden belästigt, urteilte die Richterin am Amtsgericht (AG) Balingen. Schließlich habe weder die Anwohnerin noch die Polizei die jungen Leute darauf hingewiesen. Damit gebe es juristisch gesehen auch keine vorsätzliche Lärmbelästigung.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

AG Balingen zu Lärmbelästigung: Zu lautes Lachen ist keine Ordnungswidrigkeit . In: Legal Tribune Online, 20.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10106/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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