Anwaltskosten in Naturalien zahlbar?: Beratung gegen Sex

01.04.2015

Ein Jahr vom Dienst suspendiert - diese Sanktion muss ein Anwalt im amerikanischen Bundesstaat Indiana nun verschmerzen, nachdem er einer Prostituierten seine Beratungsdienste im Tausch gegen Sex anbot.

Die Sache mit dem freien Tausch von Waren und Dienstleistungen hat ein Anwalt im amerikanischen Bundesstaat Indiana ein wenig zu wörtlich genommen. Weil er einer Prostituierten vorschlug, die jeweiligen Dienste im Austausch zu gewähren, wird er die seinen nun für mindestens ein Jahr überhaupt nicht mehr anbieten dürfen. Für diese Dauer entzog ihm der Indiana Supreme Court mit Urteil vom 24. März 2015 die Lizenz; danach muss er eine neue beantragen.

Die Handynummer seiner Mandantin in spe hatte der Anwalt, der als öffentlich bestellter* Strafverteidiger arbeitet, in einem Polizeibericht über ihre Inhaftierung entdeckt. Prostitution ist in Indiana illegal*. Er schickte daraufhin eine SMS an die Nummer und bot darin seinen Rechtsrat an. Da das Handy jedoch konfisziert worden war, befand sich am anderen Ende der Leitung die Polizei, die - trotz der zunächst sehr unverfänglichen Wortwahl - offenbar Verdacht schöpfte.

Zum vereinbarten Mandantegespräch erschien dann eine Polizistin** in Zivilkleidung. Als der Anwalt nunmehr recht unmissverständlich signalisierte, wie er sich die Zahlungsmodalitäten vorstellte, klackten die Handschellen - nicht in der Art, in der dies mitunter auf Gegenliebe stößt.

avp/LTO-Redaktion

* Anm. d. Red.: die Worte "öffentlich bestellter" und der Hinweis auf den Legalitätsstatus von Prostitution in Indiana wurden ergänzt. Geändert am 2.4.2015, 12:34

** Anm. d. Red.: Es wurde klargestellt, dass die Zivilpolizistin nicht dieselbe war, die zuvor auf die SMS reagierte. Geändert am 2.4.2015, 12:34

Zitiervorschlag

Anwaltskosten in Naturalien zahlbar?: Beratung gegen Sex . In: Legal Tribune Online, 01.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15111/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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