Insolvente Drogeriemarktkette: Anklage for­dert Haft für Sch­le­cker

20.11.2017

Ex-Drogeriemarktkönig Anton Schlecker soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für drei Jahre ins Gefängnis. Diese Strafe forderten die Anklagevertreter im Bankrottprozess gegen den 73-Jährigen in ihrem Plädoyer am LG Stuttgart.

Der Bankrottprozess gegen Anton Schlecker geht dem Ende entgegen. Am Montagvormittag hielt die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer – drei Stunden waren dafür angesetzt. Am Nachmittag stehen dann die Plädoyers der Verteidiger an. Das Urteil soll in einer Woche verkündet werden (Az.: 11 KLs 152 Js 53670/12).

Aus Sicht der Ankläger hat Anton Schlecker vor der Insolvenz der einst größten Drogeriemarktkette Europas mehrere Millionen Euro beiseite geschafft und damit dem Zugriff der Gläubiger entzogen. Außerdem soll er jahrelang überhöhte Stundensätze an die Logistik-Tochterfirma LDG gezahlt und so ebenfalls einen Millionenschaden verursacht haben. Insgesamt gehen die Staatsanwälte von einer Schadenssumme von gut 16 Millionen Euro aus. Schlecker bestreitet die Vorwürfe. Im Prozess hat er betont, bis zuletzt fest an das Überleben der Firma geglaubt zu haben.

Haftstrafen für Schlecker und seine Kinder gefordert

Nach dem Willen der Staatsanwälte soll der 73-Jährige eine Haftstrafe von drei Jahren verbüßen. Für Schleckers Sohn Lars beantragten sie zwei Jahre und zehn Monate Haft, für Tochter Maike zwei Jahre und acht Monate. Mitangeklagt waren zunächst auch Schleckers Ehefrau Christa und zwei Wirtschaftsprüfer. Diese Verfahren wurden jedoch nach der Zahlung von Geldauflagen im Mai eingestellt.

In dem Prozess kommt es auf die Frage an, ab wann Anton Schlecker hätte wissen müssen, dass sein Unternehmen zahlungsunfähig ist - denn von da an hätte er kein Geld mehr daraus abziehen dürfen. Die Staatsanwaltschaft war ursprünglich von Ende 2009 ausgegangen und hatte auf dieser Basis eine Schadenssumme von mehr als 25 Millionen Euro errechnet. Inzwischen tendiert sie zu einem späteren Zeitpunkt. Daher verringerte sich auch der Umfang der Vorwürfe und der damit verbundene Schaden.

Gläubiger fordern eine Milliarde Euro

Europas ehemals größte Drogeriekette hatte im Januar 2012 Insolvenz angemeldet. Mehr als 25.000 Menschen in Deutschland und etwa genauso viele im Ausland verloren ihren Arbeitsplatz. Im März 2013 hat die Familie Schlecker dem Insolvenzverwalter im Streit um übertragenes Firmenvermögen 10,1 Millionen Euro gezahlt. Vor der Insolvenz hatte Schlecker unter anderem seine Villa im Wert von zwei Millionen Euro an seine Frau übertragen. Insgesamt haben die Gläubiger früheren Angaben zufolge mehr als eine Milliarde Euro an Forderungen angemeldet. Einen Teil davon will der Verwalter über Schadenersatzklagen gegen einstige Lieferanten eintreiben.

Vor gut einer Woche hatten Schlecker und seine Kinder noch einmal vier Millionen Euro an den Insolvenzverwalter gezahlt, die in die Insolvenzmasse fließen. Lars und Meike steuerten je eine Million Euro bei, Schleckers Frau überwies auf Bitten ihres Mannes zwei Millionen Euro. Er selbst, sagte Anton Schlecker im Gericht, habe durch die Insolvenz sein gesamtes Vermögen verloren. Lars Schlecker sprach in einer persönlichen Erklärung von "Schadenswiedergutmachung".

Schlecker und seine Frau standen schon einmal vor Gericht: In den 1990er Jahren wurden die beiden zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von einer Million Euro verurteilt, weil sie Hunderte Mitarbeiter jahrelang unter Tarif bezahlt hatten.

dpa/ah/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Insolvente Drogeriemarktkette: Anklage fordert Haft für Schlecker . In: Legal Tribune Online, 20.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25603/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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