Kompetenzgerangel um Niki-Insolvenz: Aus eins mach zwei

15.01.2018

 

Das Landesgericht Korneuburg in Österreich hat überraschend ein weiteres Hauptinsolvenzverfahren über die Airline Niki eröffnet. Damit gibt es nun zwei Hauptverfahren - und der geplante Verkauf an IAG steht wieder auf der Kippe.

Chaos bei der Niki-Insolvenz: Nachdem das Landgericht (LG) Berlin entschieden hat, dass das Insolvenzverfahren über die Airline in Österreich geführt werden muss, hat das österreichische Landesgericht Korneuburg am Freitag ein Hauptinsolvenzverfahren eröffnet. Damit gibt es nun allerdings zwei parallele Verfahren, denn das vorläufige Insolvenzverfahren vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, das ebenfalls ein Hauptinsolvenzverfahren ist, hat weiter Bestand.

Die Entscheidung des LG Berlin ist noch nicht rechtskräftig, weil Niki dagegen Beschwerde zum BGH eingelegt hat. Zugleich hatte der vorläufige Niki-Insolvenzverwalter Prof Dr. Lucas F. Flöther damals beantragt, ein Sekundärinsolvenzverfahren in Österreich zu eröffnen, das Hauptinsolvenzverfahren jedoch in Deutschland zu belassen. Dies hat das Landesgericht Korneuburg abgelehnt und stattdessen selbst ein Hauptinsolvenzverfahren eröffnet. Die vom Gericht eingesetzte Masseverwalterin Dr. Ulla Reisch ist Flöther somit gleichgestellt.

Flöther: Verstoß gegen EU-Recht

Dass es jetzt zwei Hauptinsolvenzverfahren gibt, ist aus Flöthers Sicht ein Verstoß gegen die Europäische Insolvenzordnung (EuInsVO). Niki werde rechtliche Schritte prüfen, kündigte er in einer Stellungnahme an. Er kritisierte auch, dass der Schritt den schon ausgehandelten Verkauf an die spanische Fluggesellschaft Vueling, die zum IAG-Konzern gehört, gefährde.

Reisch hat nämlich angekündigt, einen weiteren Verkaufsprozess zu starten und die Bieter der vergangenen Investorenrunde erneut zu Angeboten aufzufordern. Theoretisch könnten damit nun der Firmengründer Niki Lauda sowie die Fluggesellschaften Condor und Tuifly für die insolvente Airline bieten.

Aus Flöthers Sicht ist das unnötig: "Der vorläufige Gläubigerausschuss im deutschen Verfahren hat deren Angebote bereits auf Herz und Nieren geprüft und einstimmig mit IAG bzw. Vueling demjenigen Bieter den Zuschlag erteilt, der nicht nur finanziell das mit Abstand beste Angebot abgegeben hat, sondern auch die meisten Arbeitsplätze erhalten will – ganz gleich, was einzelne unterlegene Bieter behaupten." Zudem befänden sich rund 80 Prozent der Niki-Vermögenswerte in Deutschland. Über diese könne die österreichische Masseverwalterin gar nicht verfügen.

Es ist mittlerweile das dritte Mal binnen weniger Wochen, dass Niki zum Verkauf gestellt wird. Zunächst wollte Lufthansa die Air-Berlin-Tochter übernehmen, die Fluggesellschaft hat aber einen Rückzieher gemacht, weil die EU-Kommission wettbewerbsrechtliche Bedenken äußerte. Niki stellte daraufhin am 13. Dezember 2017 Insolvenzantrag, Flöther handelte daraufhin in einem "Fire Sale" die Übernahme durch IAG bzw. deren Tochter Vueling aus. Niki hat rund 1.000 Mitarbeiter und rund 20 Flugzeuge; IAG will 17 der angemieteten Flugzeuge und Start- und Landerechte sowie 740 Mitarbeiter übernehmen. 

ah/LTO-Redaktion

Beteiligte Kanzleien

Zitiervorschlag

Kompetenzgerangel um Niki-Insolvenz: Aus eins mach zwei . In: Legal Tribune Online, 15.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26479/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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