TV Legal: Körperverletzung aus Liebe zu Mutter Beimer

Dr. Jörn Heinemann

23.04.2010

In der Regel sollte man versuchen, nach Feierabend abzuschalten und das Berufliche aus dem Kopf zu bekommen. Dem Juristen wird dies allerdings zum Teil atemberaubend schwer gemacht - in fast jeder Fernsehsendung lauern rechtliche Fragen. Heute: Folge 1263 der TV-Serie "Lindenstraße", Sonntag 18.40 Uhr in der ARD.

Die 1263. Folge der "Lindenstraße" stand ganz im Zeichen des Strafrechts, sieht man von dem sich anbahnenden Asset-Deal über Murat Dagdelens Döner-Bude zwischen ihm, seiner Ehefrau Lisa und Fräulein Stefanie Kunz ab. Ein wirksamer Vertragsschluss kann allerdings bisher nicht vermeldet werden, zumal sich die Beteiligten noch gar nicht über die Rechtsnatur und den Inhalt des beabsichtigten Rechtsgeschäfts (Unternehmenskauf, Übernahme eines Mietverhältnisses oder Abschluss eines Gesellschaftsvertrags?) im Klaren sind.

Zu begrüßen war bislang, dass die Dagdelens möglichen Unsicherheiten über das auf ihre türkisch-deutsche Ehe anwendbare Recht intuitiv durch gemeinsame Vertragsverhandlungen begegneten. Diese hat Lisa allerdings nunmehr allein in die Hand genommen und ohne Absprache mit der treuen, aber einfältigen Seele Murat der vorbestraften Steffi den Kontrakt unter der Bedingung eines heute kaum noch gebräuchlichen Handgelds (§ 366 BGB) in Höhe von 10.000 Euro angetragen.

Diese, nicht nur bar jeden Bargelds, sondern auch kreditunwürdig, schließlich dürfte sie ihre Vorstrafe wegen "Doppelmordes" (sic!, wohl Mord in zwei Fällen) mangels Tilgungsreife (§ 53 Abs. 1 BZRG) gegenüber einem Kreditinstitut nicht verschweigen, begeht zur Geldbeschaffung die erste Straftat, gleichsam im Wege der umgekehrten Beschaffungskriminalität. Zur späteren Veräußerung an "Yuppies" (Stefanie Kunz) streckt sie mehrere "Kilo" (Tanja Schildknecht) Kokain (Cocain), noch dazu in der Wohnung von Hajo "Nicki" und Sabrina Scholz, zu der sie sich unerlaubt Zutritt verschafft hatte, was wohl als Herstellung von Betäubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Anlage III BtMG in Tatmehrheit mit Hausfriedensbruch zu ahnden wäre.

Straffreiheit für Tanja Schildknecht

Nach meinem Dafürhalten müsste Tanja Schildknecht, die sie in der Wohnung angetroffen und aus dieser verwiesen hatte, diesmal straffrei davonkommen. Nicht nur deshalb, weil sie ohnehin schon ein verkorkstes Leben hatte, u.a. Mutter, Schwester und Vater sowie die (drogenabhängige!) Ex-Geliebte auf mehr oder minder tragische Weise verloren hat, sondern auch aus juristischer Sicht. Eine echte Förderung der Haupttat kann man ihr kaum zur Last legen, im Gegenteil, die böse Steffi muss ihretwegen eine neue "Drogenküche" in der ehemaligen Bennarsch/Pavarotti-Wohnung ausheben.

Von einer psychischen Beihilfe kann schon gar keine Rede sein, schließlich verweigert die frühere Spitzensportlerin Tanja (Tennis) der Gespielin wegen deren Machenschaften die sexuelle Zuneigung und lässt sie einfach inmitten ihres Kokainverschnitts und ihrer Kokainbriefchen sitzen bzw. stehen.

Noch krimineller, fast schon diabolisch, begegnet uns der liebeskranke Prof. Dr. Melchior. Um weiterhin die Nähe von Helga Beimer genießen zu können, vertauscht er die Medikamente des frisch herztransplantierten Erich Schiller, um bei diesem eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes und dessen erneute Hospitalisierung zu provozieren.

Dies erfüllt ganz anschaulich den aus dem ersten Semester bekannten Straftatbestand der Körperverletzung durch Gesundheitsverletzung, nämlich durch "Hervorrufen eines vom Normalzustand der körperlichen Funktionen des Menschen nachteilig abweichenden Zustandes", § 223 Abs.1 StGB. Eine Verabreichung kontraindizierter Arzneimittel erfüllt darüberhinaus den Qualifikationstatbestand des § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB, so dass der saubere Herr Professor mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monate zu rechnen hat.

Bis dahin, gute Besserung, Erich!

Zitiervorschlag

Jörn Heinemann, TV Legal: Körperverletzung aus Liebe zu Mutter Beimer . In: Legal Tribune Online, 23.04.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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