600 Schülerinnen und Schüler sowie das gesamte Personal einer Berliner Grundschule müssen wegen zweier Coronafälle in Quarantäne. Ein Schüler wehrte sich dagegen, das VG wies seinen Antrag jedoch ab.
Zwei Pianisten werden ihre für Dienstag geplanten Auftritte absagen müssen. Das Konzertverbot der neuen Corona-Verordnung sei einstweilen nicht zu beanstanden, wie das VG Berlin entschied.
Seit vergangenem Samstag galt in Berlin: Nach 23 Uhr müssen Gaststätten schließen, um die Virusausbreitung einzudämmen. Nun ist die Sperrstunde erst einmal weg – doch das Ausschankverbot nach 23 Uhr bleibt bestehen.*
In Berlin kann Ende Oktober ein Motorradkorso gegen "die Abschaffung der Vereinsfreiheit" stattfinden, entschied das örtliche VG. Die Teilnehmer dürften sich mit ihren Motorrädern versammeln, um gegen das Kuttenverbot zu demonstrieren.
Bei bedeutenden Großveranstaltungen dürfen Läden ausnahmsweise auch sonntags öffnen. Aber wie bedeutend können Veranstaltungen angesichts der Coronakrise momentan überhaupt sein? Jedenfalls nicht bedeutend genug, so das VG Berlin.
Das VG Berlin hat erstmals eine Behörde zur Herausgabe von Direktnachrichten einer Social-Media-Plattform verurteilt. Ob bald auch die SMS-Kommunikation der Kanzlerin öffentlich sein wird, klären Lena Leffer und Karin Potel.
Die Berliner Verkehrssenatorin wollte angesichts der Coronapandemie die "systemrelevante Mobilität" gewährleisten und richtete kurzerhand mehrere Pop-up-Radwege ein. Radwege wegen Corona? Das überzeugte das örtliche VG nicht.
Nur wenn gerade eine Wahl ansteht, dürfen Parteien gebührenfrei öffentliche Straßen nutzen, um Werbung zu machen. Schaukästen sind dagegen eine Sondernutzung - und entsprechend teuer, entschied das VG Berlin.
Die vom Berliner Polizeipräsidenten verbotene Großdemonstration gegen die Corona-Politik darf stattfinden. Das VG Berlin gab am Freitag grünes Licht, allerdings unter Auflagen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gehört nicht dazu.
Die Anmelder der Corona-Demo in Berlin wollen das Versammlungsverbot nicht akzeptieren und ziehen vor das VG. Das Gericht will spätestens am Freitag eine Entscheidung fällen.
In manchen Teilen Deutschlands begann die Schule am Montag wieder – und sofort hagelte es Eilanträge bei den Verwaltungsgerichten gegen die unterschiedlichen Corona-Verordnungen der Länder. Bisher allerdings mit wenig Erfolg.
Corona trifft die Reisebranche schwer. Zwei Unternehmer zogen nun gegen die offiziellen Warnungen des Auswärtigen Amtes vor Gericht. Erfolg hatten sie jedoch nicht.
Die Identitäre Bewegung verfolgt verfassungsfeindliche Bestrebungen, so das VG Berlin. Die Einstufung im Verfassungsschutzbericht 2019 als "gesichert rechtsextrem" sei daher rechtens.
Auch wenn die AfD dies zu verhindern versucht hat, zwei der parteizugehörige Organisationen dürfen im Verfassungsschutzbericht als Verdachtsfälle eingestuft werden. Zur Begründung hat das VG Berlin die Menschenwürde angeführt.
Sich das Ja-Wort geben und ein rauschendes Fest dazu – das ist wegen der Coronakrise in Berlin weiterhin nicht möglich. Maximal 20 Personen dürfen es sein, entschied das VG Berlin.