Entgegen anderer Ansicht: BVerfG hat nicht jede deutsche Regierung für unrechtmäßig erklärt
Das Urteil, mit welchem das Bundesverfassungsgericht 2012 die im Vorjahr eingeführte Regelung zu Überhangmandanten im Bundeswahlgesetz für verfassungswidrig erklärt hat, wurde politisch durchaus als Paukenschlag empfunden (v. 25.07.2012, Az. 2 BvF 3/11, 2 BvR 2670/11, 2 BvE 9/11). Ein noch größerer Paukenschlag wäre es allerdings gewesen, wenn das Gericht gleich jede deutsche Regierung und alle Gesetze und Verordnungen seit dem 7. Mai 1956 für unrechtmäßig erklärt hätte. Dafür hätten die Karlsruher Richter sicher auch noch einen dritten Leitsatz springen lassen, den man in der Entscheidung allerdings vergebens sucht.
Trotzdem hält sich gleich bei mehreren Beschwerdeführern beständig die Auffassung, dass alle vorherigen (und, trotz zwischenzeitlicher Nachbesserung, künftigen) Wahlen unwirksam seien. Der Prüfungsausschuss schlägt sich da recht bedenkenlos auf die Seite der herrschenden Meinung und winkt ab.
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