Aufgrund der Verstöße gegen das Transplantationsgesetz eines Arztes im Göttinger Organspendeskandal wollte die Krankenkasse für die Operationen nicht an die Uniklinik zahlen. Das LSG sah das aber nun anders.
Nur weil Nahrungsergänzungsmittel im Einzelfall gut helfen und teuer sind, sind sie nicht gleich Arzneimittel, die bezahlt werden. Die Krankenkasse einer Frau muss daher nicht für die Kosten des Präparats aufkommen, so das LSG.
Wenig Corona in den wichtigsten Fällen des BSG: der Arbeitsunfall im Homeoffice, Kosten für die künstliche Befruchtung und auch schön: Referendare können Arbeitslosengeld bekommen.
Ein Jugendverband der MLPD bietet Sommercamps an. Eine Teilnehmerin verlangte dafür einen Zuschuss des Staates. Ein Blick des BSG in das Parteiprogramm und die Verfassungsschutzberichte machte ihr aber einen Strich durch die Rechnung.
Bei "JobRad-Modellen" least der Arbeitgeber ein Fahrrad für den Arbeitnehmer. Für die Wartung des Fahrrads ist oft der Arbeitnehmer zuständig. Das LSG Stuttgart hat entschieden, was passiert, wenn auf dem Weg zur Wartung etwas schief geht.
Ein Paar aus Lüneburg legte Widerspruch gegen einen Hartz IV-Bescheid ein – per Mail. Dass eine solche einfache Mail der Anforderung "schriftlich oder zur Niederschrift" nicht erfüllt, entschied das LSG Niedersachsen-Bremen.
Ein Mann befand sich auf direktem Wege von seinem Bett ins Homeoffice – wie üblich ohne Frühstück. Auf der Treppe Richtung Schreibtisch rutschte er aus. Ein Arbeitsunfall, wie nun das BSG feststellte.
Gynäkologie oder Urologie? Das SG Berlin hat sich mit der Frage befasst, welche Klinik eine Frau mit Transidentität operieren darf. Entscheidend sei die ursprüngliche biologische Einordnung und nicht der rechtliche Status der Patientin.