Weil die Polizei befürchtete, dass ein Motorradfahrer sein Fahrzeug für illegale Straßenrennen einsetzen könnte, wurde es präventiv sichergestellt. Da die Gefahr immer noch besteht, kriegt er es auch nicht zurück, so das VG Neustadt.
Ein Polizist trat im Internet als "Officer" auf und führte auf einem Social-Media-Kanal mit Angehörigen von Berliner Clans ein Interview per du. So etwas darf er vorläufig nicht mehr tun, so das VG Berlin im Eilverfahren.
Es musste ganz schnell gehen: Per Twitter wollte der Einsatzleiter der Duisburger Polizei vor einem Stau bei den Einlasskontrollen bei einem Fußballspiel der 3. Liga warnen. Dabei schoss die Polizei laut OVG NRW aber übers Ziel hinaus.
LTO berichtete über einen Polizisten, der einer Aktivisten "unfassbare Schmerzen" durch einen Griff androhte. Jetzt hat die Polizei das Vorgehen für rechtmäßig erklärt. Wir haben Verwaltungsrechtsprofessoren hierzu befragt:
Nicht nur Straßenblockierer, sondern auch Polizisten müssen ihr Handeln an den Maßstäben des Rechts messen lassen. Drohungen mit Schmerzen sind rechtswidrig, wenn Demonstranten einfach weggetragen werden können, meint Patrick Heinemann.
Söder macht Werbung für eine harte Linie gegen Klimaaktivisten. München macht vor, was er damit meint. Für bis zu 30 Tage werden Aktivisten dort von der Polizei in Gewahrsam genommen. In Berlin sind es hingegen maximal 48 Stunden.
Die Polizei will Fußballfans vor einem Stau bei Kontrollen vor dem Stadion des MSV Duisburg warnen - mit einem Foto bei Twitter. Eine Frau aus Magdeburg ist auch dabei, fühlt sich in ihren Grundrechten verletzt und zieht vor Gericht.
Immer wieder entstehen Konflikte, wenn die Polizei in sozialen Medien über Versammlungen informiert. Zwar hat das BVerfG Maßstäbe zur staatlichen Öffentlichkeitsarbeit entwickelt, doch es fehlen konkrete Regeln, erklärt Carsten Schier.