Um erwartete Straftaten zu verhindern, können Berliner Gerichte in bestimmten Fällen anordnen, dass Menschen zwei Tage eingesperrt werden. CDU und SPD in Berlin wollen aus zwei Tagen nun fünf machen. Das könnte auch Klimaschützer betreffen.
Ob es rechtmäßig ist, wenn die Polizei rabiat gegen Klimaaktivisten vorgeht und Schmerzgriffe anwendet, kann nicht im vorläufigen Rechtsschutz geklärt werden. Das entschied das VG Berlin. Es fehle an der Wiederholungsgefahr.
Die Behörden können deutsche Neonazis nicht daran hindern, die rechtsextreme Kampfsportveranstaltung "European Fight Night" in Budapest zu besuchen. Die Gerichte haben entsprechende Verbote im Eilverfahren aufgehoben.
Die Arbeit der Bundespolizei soll transparenter werden. Nach langem Streit hat sich die Ampel auf eine Reform zum Bundespolizeigesetz geeinigt: Die Polizei soll eine Art Quitting nach einer Personenkontrolle ausstellen müssen.
Die Polizei untersagte per präventivem Verbot, sich an "Straßen des übergeordneten Straßennetzes" zu kleben. Weil die Liste dieser Straßen aber kaum lesbar bzw. nicht leicht zu finden sei, sei das Verbot zu unbestimmt, so das VG.
Weil die Polizei befürchtete, dass ein Motorradfahrer sein Fahrzeug für illegale Straßenrennen einsetzen könnte, wurde es präventiv sichergestellt. Da die Gefahr immer noch besteht, kriegt er es auch nicht zurück, so das VG Neustadt.
Ein Polizist trat im Internet als "Officer" auf und führte auf einem Social-Media-Kanal mit Angehörigen von Berliner Clans ein Interview per du. So etwas darf er vorläufig nicht mehr tun, so das VG Berlin im Eilverfahren.
Es musste ganz schnell gehen: Per Twitter wollte der Einsatzleiter der Duisburger Polizei vor einem Stau bei den Einlasskontrollen bei einem Fußballspiel der 3. Liga warnen. Dabei schoss die Polizei laut OVG NRW aber übers Ziel hinaus.