Die juristische Presseschau vom 7. März 2023: Urteil im Drei­fach­mord­fall von Starn­berg / Schuster zu "Rasse" im GG / Kein Anfangs­ver­dacht gegen Olaf Scholz

07.03.2023

Das LG München II hat gegen beide Angeklagte hohe Jugendstrafen verhängt. Josef Schuster ist gegen Ersetzung des Begriffs "Rasse" in Art. 3 Grundgesetz. Die GenStA Hamburg ermittelt gegen den Kanzler nicht wegen uneidlicher Falschaussage. 

Thema des Tages

LG München II zu Dreifachmord Starnberger See: Das Landgericht München II hat im Prozess um den Dreifachmord an einer Familie in Starnberg den 22 Jahre alten Hauptangeklagten Maximilian B. zu einer Jugendstrafe von 13 Jahren verurteilt. Der Mitangeklagte Samuel V. wurde zu 8 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Maximilian B. gestand, seinen Freund und dessen Eltern mit einer großkalibrigen Pistole erschossen zu haben. Er räumte zudem ein, dass er durch die Morde an Waffen kommen wollte, die sein Freund illegal besessen hatte, um diese zu verkaufen. Der 21-jährige Samuel V. hatte B. mit dem Auto zum Tatort gefahren und abgeholt. Beide sollen die Tat zusammen beschlossen haben, weil ihr "planloses Leben" sie zunehmend in die Bredouille gebracht habe und sie ein "cooles Gangsterleben" führen wollten, so Richterin Regina Holstein. Es berichten SZ (Andreas Salch) und spiegel.de (Julia Jüttner).

Rechtspolitik

"Rasse" im Grundgesetz: In einem Gastbeitrag für die FAZ äußert sich Josef Schuster, der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, gegen eine mögliche Ersetzung des Begriffs "Rasse" in Art. 3 Grundgesetz (GG). Es sei zwar ein "hehres" Anliegen, sich kritisch mit diskriminierender Terminologie auseinanderzusetzen, der Begriff "Rasse" sei jedoch bewusst gewählt worden, um die "Diskontinuität zur völkischen Ideologie der Nationalsozialisten" zu untermauern. Schuster betont, dass ein Verfassungstext "klar und schnörkellos" sein müsse, um dem Zusammenleben in einer demokratischen Gesellschaft als Grundlage dienen zu können. Jede Änderung des Grundgesetzes dürfe das bisherige Schutzniveau nicht beeinträchtigen. Eine Streichung könne dazu führen, dass auch die "Erinnerung an die Verfolgung und Ermordung von Juden aus unserem Gedächtnis gestrichen" werde.

NS-Begriffe: Justizminister Marco Buschmann (FDP) möchte Begriffe aus der Zeit des Nationalsozialismus, die noch in Gesetzbüchern vorhanden sind, entfernen. "Vorkonstitutionelle Restanten" müssten beseitigt werden. So werde häufig vom "Reich" gesprochen. Auch das Strafgesetzbuch weise Formulierungen im Zusammenhang mit Mord und Totschlag auf, die auf eine "nationalsozialistische Tätertypenlehre" zurückgingen. Es schreibt LTO.

Gender Pay Gap: Ferda Ataman, die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, hat anlässlich des Equal Pay Days eine Reform des Entgelttransparenzgesetzes gefordert. Dieses solle für alle Betriebe gelten (und nicht nur für Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten). Außerdem sei ein Klagerecht für Verbände überfälllig. Im Koalitionsvertrag ist eine "Weiterentwicklung" des Gesetzes vorgesehen. RND (Markus Decker) berichtet. 

Digitale Beschlüsse von Vereinen: Auf LTO berichtet die Rechtsanwältin Eva-Maria Kraus über den reformierten § 32 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), der Vereinen und Stiftungen künftig digitale Beschlussfassungen und Online-Sitzungen ermöglicht, ohne dass eine Satzungsermächtigung notwendig ist. Eine solche Erleichterung galt zeitweise bereits während der Corona-Pandemie bis zum 1. September 2022. Das Inkrafttreten des § 32 BGB hängt jetzt nur noch von der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und von der Verkündung im Bundesgesetzblatt ab. 

Arbeitszeit: Nun berichtet auch die FAZ (Marcus Jung) über die Forderung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) nach Anpassung der Arbeitszeitregelungen an die anwaltliche Tätigkeit.

Marcus Jung (FAZ) kritisiert in einem separaten Kommentar, dass es Berufsbilder gebe, bei denen das starre Einhalten von Höchstarbeitszeiten und Ruhephasen nicht zum realistischen Alltag gehöre. In dringenden Fällen, wenn ein laufendes Projekt brenne, sich ein Kunde um seine wirtschaftliche Existenz sorge oder ein Patient versorgt werden müsse, habe die Stechkarte nicht die erste Priorität. 

Justiz

GenStA Hamburg zu Cum-Ex/Olaf Scholz: Laut Generalstaatsanwaltschaft Hamburg besteht im Zusammenhang mit den Cum-Ex-Geschäften der Warburg Bank kein Anfangsverdacht gegen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wegen uneidlicher Falschaussage. Die GenStA bestätigte damit eine Entscheidung der Hamburger Staatsanwaltschaft vom Dezember. Der Anwalt Gerhard Strate hatte Anzeige gegen Scholz erstattet, weil Scholz im Finanzausschuss des Bundestages und im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft unterschiedliche Angaben hinsichtlich seines Erinnerungsvermögens zu einem Treffen mit Gesellschaftern der Warburg Bank gemacht habe. Es lasse sich jedoch, so die GenStA, "kein konkretes Erinnerungsvermögen" von Scholz aus den betreffenden Protokollen herleiten. Seine Äußerungen seien "objektiv mehrdeutig". Eine Vernehmung der mehr als 30 Bundestagsabgeordneten als Zeug:innen komme daher nicht in Betracht. FAZ (Marcus Jung), LTO  und spiegel.de berichten.

BVerfG - Länderfinanzausgleich: Bayern hat eine Verfassungsklage gegen den Länderfinanzausgleich angekündigt, weil Bayern als wichtigstes Geberland benachteiligt werde. Dies berichtet die SZ (Claus Hulverscheidt)

LSG BaWü zu Arbeitsunfall im Pausenbereich: Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass Arbeitnehmer:innen auch dann Unfallversicherungsschutz haben, wenn sie in einem ausgewiesenen Pausen- und Ruhebereich durch einen Gabelstapler verletzt werden, während sie kurz "Luft schnappen". Von einem Gabelstapler angefahren zu werden, stelle eine spezifische betriebliche Gefahr dar, die Arbeitnehmer:innen im Pausenbereich nicht zu erwarten hätten. Das "Luftschnappen" stelle keine "privatnützige Verrichtung" dar, sodass ein Arbeitsunfall vorliege. Die zuständige Berufsgenossenschaft hatte das anders gesehen. Es berichtet LTO.

BayObLG – Eventim: Laut Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben sich mehr als 1500 Menschen einer Musterfeststellungsklage gegen den Ticketverkäufer CTS Eventim auf volle Rückerstattung von Ticketkosten angeschlossen. Eventim habe bei abgesagten Veranstaltungen einzelne Komponenten des Ticketpreises wie die Buchungsgebühr einbehalten. Eventim verweist dagegen auf eine Entscheidung des Landgerichts München I vom Juni 2021, dass Ticketkäufer:innen bei Absagen oder Verlegungen keine Erstattungsansprüche gegen CTS Eventim zustehen. Es schreibt spiegel.de.

VG Freiburg – AGG/Bürgermeisterin: Das Verwaltungsgericht Freiburg sprach der Ex-Bürgermeisterin von Müllheim (Südbaden), Astrid Siemes-Knoblich, rund 50.000 Euro Entschädigung zu, weil sie schlechter bezahlt wurde als ihr Vorgänger und ihr Nachfolger im Amt. Bisher liegt nur der Tenor des Urteils vor. Die SZ (Max Ferstl) berichtet. 

AG Heilbronn zu Klimaprotesten: Das erste Mal hat ein deutsches Gericht eine Gefängnisstrafe gegen Teilnehmer:innen an Klima-Blockaden verhängt. Das Amtsgericht Heilbronn hat zwei Klimaaktivisten der "Letzten Generation" zu Haftstrafe von zwei bzw. drei Monaten ohne Bewährung verurteilt, weil sie sich am 6. Februar auf einer Straße in Heilbronn festgeklebt hatten. Dies berichtet tagesschau.de.

BSG der Grünen zu geschlechtlicher Selbstbestimmung: Das Bundesschiedsgericht der Grünen hat entschieden, dass sich Personen auf die grünen Quotierungsregeln zugunsten von Frauen nur berufen können, wenn sie sich eindeutig und dauerhaft als Frau definieren. Die Erklärung eines Mannes kurz vor einer Kandidatur, er sei eine Frau, um sich ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen, genüge daher nicht. Es sei uneindeutig, wenn jemand erkläre, nur in bestimmten Zusammenhängen oder zu bestimmten Zeiten eine Frau, sonst hingegen ein Mann sein zu wollen, so das Schiedsgericht. Im grünen Frauenstatut heißt es: "Von dem Begriff 'Frauen' werden alle erfasst, die sich selbst so definieren." RND (Christian Rath) berichtet.

Klimaklagen gegen Kfz-Hersteller: Die FAZ (Katja Gelinsky) erläutert, warum die Klimaklagen gegen die Autokonzerne Volkswagen, Mercedes-Benz und BMW von den Landgerichten Stuttgart, München I, Braunschweig und Detmold abgewiesen wurden. Die Gerichte hielten die Klagen zwar für zulässig, sie seien aber unbegründet. Der Grund liege in der Gewaltenteilung. Die Verantwortung, Maßnahmen zum Klimaschutz zu ergreifen, habe der Gesetzgeber. Private Unternehmen könnten nicht zu einem höheren Standard als der Gesetzgeber angehalten werden. Zudem werde die staatliche Schutzpflicht zur Einhaltung der Klimaziele momentan erfüllt. Die Kläger, hinter denen Greenpeace Deutschland und die Deutsche Umwelthilfe stehen, hatten ein Verbot des Verkaufs von Autos mit klimaschädlichen Verbrennungsmotoren ab 2030 gefordert.

Recht in der Welt

Belarus – Swetlana Tichanowskaja : In Belarus wurde die Oppositionsführerin Swetlana Tichanowskaja zu einer Haftstrafe von 15 Jahren wegen Hochverrat und Verschwörung zur Machtergreifung verurteilt. Dies meldet spiegel.de.

Großbritannien – Gesetze und KI: Die britische Ministerin für Wissenschaft und Technologie Michelle Donelan hält den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) wie dem Textroboter ChatGPT, in der Regierungsarbeit für möglich, fordert jedoch gleichzeitig Regulierungen. Man solle sich nie vor diesen Technologien fürchten, sondern darüber nachdenken, was der Nutzen von ChatGPT sein könnte. Mehrere Bereiche der öffentlichen Verwaltung haben bereits Anfragen gestellt, ob KI-Tools für bestimmte Aufgaben eingesetzt werden dürfen, wie beispielsweise bei der Formulierung von Gesetzestexten. Expert:innen sehen großes Potenzial, aber auch Gefahren in der Verwendung von Textrobotern. Es könne vermehrt zur Verbreitung von Fehlinformationen und Propaganda kommen. LTO berichtet.

Indien – Ehe für alle: Die taz (Natalie Mayroth) berichtet über die aktuellen Debatte zur Legalisierung der Ehe für alle in Indien. Der Oberste Gerichtshof wird in diesem Zusammenhang im kommenden Monat über konkrete Anträge entscheiden. Weder in der Mythologie noch in der Tradition Indiens habe es eine Verfolgung aufgrund der sexuellen Identität gegeben. Beobachter:innen halten einen Durchbruch bei der Ehe für alle nicht für "unwahrscheinlich".

Kenia – Rechte von Homosexuellen: Der Oberste Gerichtshof Kenias hat entschieden, dass eine Registrierung von Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die sich für die Rechte von Homosexuellen einsetzen, nicht abgelehnt werden darf. Die Entscheidung löste eine hitzige Debatte in Kenia aus und führte zu einem Anstieg der homophoben Stimmung im Land, weil in der Entscheidung ein Schritt zur Legalisierung homosexueller Partnerschaften gesehen wird. Eine Gruppe ultrakonservativer Abgeordneter will nun das Gesetz verschärfen und lebenslange Haftstrafen einführen, ähnlich wie in Uganda. Es schreibt die FAZ (Claudia Bröll).

USA – Alex Murdaugh: Ein US-Gericht in Walterboro (South Carolina) hat den 54-jährigen ehemaligen Anwalt Alex Murdaugh wegen Mordes zu zweimal lebenslänglich ohne Bewährung verurteilt, weil er seine Frau und seinen Sohn getötet haben soll. Der Fall bildete die Grundlage einer Netflix-Dokuserie und wurde in den USA mit großem Interesse verfolgt. Dies berichtet LTO.

Großbritannien – Wayne Couzens: Ein britisches Gericht hat den Ex-Polizisten Wayne Couzens, der bereits wegen des Mordes an der Londonerin Sarah Everard zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurde, wegen Exhibitionismus in drei Fällen zu 19 zusätzlichen Monaten Gefängnis verurteilt. Kurz vor ihrem Mord hatte sich der 50-Jährige mehrfach vor Frauen entblößt, was eine Debatte angestoßen hat, ob der Tod der 33-Jährigen hätte verhindert werden können. Die Polizei war mehreren Hinweisen auf Couzens nicht nachgegangen, schreibt spiegel.de.

Frankreich – Weindiebstahl: Ein Gericht in Cáceres hat eine 28-jährige Mexikanerin und ihren 49-jährigen rumänisch-niederländischen Partner zu Freiheitsstrafen von jeweils vier Jahren und sechs Monaten verurteilt, weil sie im Oktober 2021 im Sternrestaurant Atrio 45 Weinflaschen gestohlen hatten. Zudem müssen sie eine Versicherungssumme von 753.000 Euro zahlen, die dem Wert der Weinflaschen entspricht. Es meldet die SZ.

Sonstiges

Marken- und Wettbewerbsrecht: LTO (Felix W. Zimmermann) berichtet über das 21. Kölner Symposium für Marken- und Wettbewerbsrecht, das am 2. und 3. März stattfand. Das Tagungsprogramm umfasste neben Themen wie Greenwashing und dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) für das Markenrecht und Wettbewerbsrecht, unter anderem Vorträge zur neuen Möglichkeit, habituelle Marken eintragen zu lassen und zur markenrechtlichen Haftung von Handelsplattformen.

Libra: Nun berichtet auch die SZ (Wolfgang Janisch) über die Einstellung des Online-Rechtsmagazins "Libra" wegen fehlender Staatsferne. Das Bundesjustizministerium hatte schon im Dezember 2020 von den Juris-Plänen für ein "innovatives E-Zine" erfahren.

Das Letzte zum Schluss

Stilles Örtchen: Wie spiegel.de berichtet, hat ein 3-jähriges Mädchen in Neuwied einen Polizeieinsatz ausgelöst, weil es seine Mutter auf dem Balkon aussperrte. Das Kind machte es sich nach seiner Tat im Bad gemütlich, um in Ruhe Videos auf dem Smartphone der Mutter zu schauen.

 

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LTO/ok/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. März 2023: Urteil im Dreifachmordfall von Starnberg / Schuster zu "Rasse" im GG / Kein Anfangsverdacht gegen Olaf Scholz . In: Legal Tribune Online, 07.03.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51239/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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