Auch Begriffe der Tätertypenlehre sollen verschwinden: Busch­mann will NS-Begriffe aus Gesetzen ent­fernen

06.03.2023

Vom Bankenrecht über das Strafrecht bis zur Heilpraktikerverordnung – in vielen deutschen Gesetzen finden sich noch Begriffe, die auf die NS-Zeit zurückgehen. Justizminister Buschmann will dem nun ein Ende bereiten.

Justizminister Marco Buschmann hat sich vorgenommen, noch vorhandene Begriffe aus der Zeit des Nationalsozialismus aus den Gesetzbüchern zu entfernen. In einem Brief an seine Ressortkolleg:innen habe er kürzlich darauf hingewiesen, "dass es immer noch Gesetze und Verordnungen gibt, die Terminologie aus der NS-Zeit verwenden oder in denen vom 'Reich' die Rede ist", sagte der Jurist der Welt am Sonntag. Die Sprachreste beträfen Gesetze vom Bankenrecht bis zur Heilpraktikerverordnung. 

"Mein Ziel ist es, diese vorkonstitutionellen Restanten zu beseitigen", sagte der FDP-Politiker weiter. So gebe es im Strafgesetzbuch etwa noch immer Formulierungen bei den Tatbeständen von Mord und Totschlag, die auf eine "nationalsozialistische Tätertypenlehre" zurückgingen. 

"Ich habe mir generell vorgenommen, in diesem Jahr den gesamten besonderen Teil des Strafgesetzbuches auf die Höhe der Zeit zu bringen", so der Bundesjustizminister. Entscheiden müsse am Ende zwar immer der Gesetzgeber. Er sehe aber in der Ampel-Koalition "eine große Offenheit" dafür.

dpa/ast/LTO-Redaktion
 

Zitiervorschlag

Auch Begriffe der Tätertypenlehre sollen verschwinden: Buschmann will NS-Begriffe aus Gesetzen entfernen . In: Legal Tribune Online, 06.03.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51226/ (abgerufen am: 17.04.2024 )

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