Wahlplakate "Hängt die Grünen!": Staats­an­walt­schaft muss ermit­teln

09.09.2021

Eigentlich sah die Staatsanwaltschaft Zwickau keinen Grund für Ermittlungen wegen Wahlplakaten einer rechtsextremen Partei mit dem Slogan "Hängt die Grünen!". Jetzt muss sie aber doch ermitteln.

Im Fall der Wahlplakate mit dem Slogan "Hängt die Grünen!" von der rechtsextremen Splitterpartei "III. Weg" in Zwickau hat sich nun die Generalstaatsanwaltschaft Dresden eingeschaltet. Die Staatsanwaltschaft Zwickau wurde angewiesen, die Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten und der Volksverhetzung aufzunehmen, wie die Generalstaatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte.

Die Staatsanwaltschaft Zwickau hatte am Dienstag die Ermittlungen mangels Anfangsverdachts abgelehnt. Daraufhin hatte die Stadt Zwickau die Splitterpartei am Mittwoch per Verfügung aufgefordert, die Plakate zu entfernen. Demnach stellten diese einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und gegen die Menschenwürde dar.

Die Grünen hatten Anzeige wegen des Slogans erstattet. Die Partei kündigte zudem an, auch in Leipzig, Nordsachsen und im Vogtland mit Anzeigen gegen die Plakate vorgehen zu wollen. Die Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft bezieht sich derzeit aber ausschließlich auf den Fall in Zwickau, wie ein Sprecher der Behörde auf Anfrage sagte.

Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) hatte angemahnt, dass ein solcher "Hassaufruf" in der freiheitlich-demokratischen Ordnung kein Mittel des Wahlkampfs sein dürfe. Die Plakate zeugten von zynischer Menschenverachtung und überschritten die Grenzen des politischen Meinungsdiskurses. "Für die Beurteilung der strafrechtlichen Relevanz sind die sächsischen Staatsanwaltschaften zuständig. Wir haben einen Bericht zur rechtlichen Bewertung bei der Generalstaatsanwaltschaft angefordert", sagte Meier.

Der "III. Weg" hatte den Slogan nach eigenen Angaben auch in München plakatiert. Dort reagierte die Polizei und stellte die Plakate sicher.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Wahlplakate "Hängt die Grünen!": Staatsanwaltschaft muss ermitteln . In: Legal Tribune Online, 09.09.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45971/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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