VG Köln: Überwachung durch Verfassungsschutz war rechtswidrig

04.02.2011

Das VG Köln hat am Donnerstag entschieden, dass es für die jahrzehntelang andauernde Überwachung des Publizisten und Rechtsanwalts Rolf Gössner durch den Bundesverfassungsschutz keine rechtliche Grundlage gab.

Die Gründe für die Entscheidung wurden noch nicht veröffentlicht, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Gössner ist unter anderem Mitherausgeber des mit der Theodor-Heuss-Medaille ausgezeichneten "Grundrechte-Reports" und Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte. Er war 38 Jahre lang vom Verfassungsschutz beobachtet worden, von 1970 bis 2008. Ihm wurden Kontakte zu linksextremistischen Gruppen vorgeworfen, unter anderem zur DKP.

Gegen Gössners Überwachung hatten im Laufe der Jahre unter anderem
der Schriftsteller Günter Grass und der Kabarettist Dieter Hildebrandt, aber auch zahlreiche Organisationen protestiert.

dpa/plö/LTO-Redaktion

 

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VG Köln: Überwachung durch Verfassungsschutz war rechtswidrig . In: Legal Tribune Online, 04.02.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2477/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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