Corona-Erlasse als Umweltinformation: Nie­der­sachsen muss Doku­mente her­aus­geben

13.05.2020

Ein Journalist möchte über die internen Corona-Erlasse Niedersachsens berichten. Das dortige Justizministerium weigerte sich aber, die entsprechenden Informationen herauszugeben. Zu Unrecht, wie nun das VG Hannover entschied.

Das Verwaltungsgericht (VG) Hannover hat dem Eilantrag eines Journalisten und Projektleiters der Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. stattgegeben (Beschl. v. 12.05.2020 Az. 4 B 2369/20). Er hatte vom Justizministerium in Niedersachsen gefordert, ihm die Erlasse in Bezug auf die Corona-Pandemie zugänglich zu machen. 

Gestützt hatte der Journalist sein Begehren auf die Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes. Sein Argument: Weil sich das Coronavirus über Aerosole und Tröpfchen in der Atemluft verbreite und die Schutzmaßnahmen sich dementsprechend auf den Schutz der Luft bezögen, handle es sich um Umweltmaßnahmen im Sinne des Gesetzes.

Das Justizministerium hatte sich geweigert die entsprechenden Erlasse zugänglich zu machen. Es argumentierte, es handle sich bei den begehrten Dokumenten nicht um Umweltinformationen. Die Erlasse würden vornehmlich nicht dem Schutz der Luft als solcher, sondern der Bevölkerung vor Infektionen dienen.

VG bejaht Eilbedürftigkeit: "Dokumente sonst allenfalls von historischem Interesse"

Das VG hat dies anders gesehen und festgestellt, dass es sich bei den Erlassen sehr wohl um Umweltinformationen im Sinn der Umweltinformationsgesetze handele. Für eine solche Qualifikation reiche es bereits aus, wenn die Maßnahme einen Bezug zum Umweltbestandteil Luft aufweise. Dies hat das VG hier auf Grund der Verbreitung des Virus über die Luft als gegeben angesehen. Auch sei es das Ziel der Maßnahmen, die Virenbelastung in der Luft zu verringern. Laut VG berührt das Handeln staatlicher Organe in dieser Krise grundlegende (rechts-)staatliche Prinzipien wie etwa die Gewaltenteilung und die Grundrechte. Diese würden zum Schutz vor Viren belasteter Luft zum Teil massiv eingeschränkt. 

Die Eilbedürftigkeit hat das Gericht ebenfalls als gegeben angesehen, denn im Hinblick auf die Dynamik der Pandemie sei es für den Journalisten nicht möglich, die aufgeworfenen Fragen nach Abschluss des Hauptverfahrens in gleicherweise aufzubereiten. Zu diesem Zeitpunkt seien die Informationen "allenfalls von historischem Interesse". Auch müsse sich der Journalist nicht auf die Pressemitteilungen und die Informationen auf der Internetseite des Ministerium verweisen lassen.

Der Verein, für den der klagende Journalist arbeitet, betreibt unter anderem das Informationsportal "Frag den Staat". Er spricht der Entscheidung eine "Signalwirkung für vergleichbare Fälle" in der aktuellen Situation zu.

Die Entscheidung kann noch mit der Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht angegriffen werden. 

vbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Corona-Erlasse als Umweltinformation: Niedersachsen muss Dokumente herausgeben . In: Legal Tribune Online, 13.05.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41602/ (abgerufen am: 19.03.2024 )

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