VG Dresden zu rechtsextremer Kampfsportveranstaltung: "Kampf der Nibe­lungen" zu Recht ver­boten

08.09.2022

Bei der bei Neonazis beliebten Kampfsportveranstaltung "Kampf der Nibelungen" geht es nicht um Sport, sondern um eine gewaltsame Überwindung des politischen Systems. Das Verbot der Veranstaltung war deshalb rechtmäßig, so das VG Dresden.

Die von Rechtsextremen organisierte Kampfsportveranstaltung "Kampf der Nibelungen" stellt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Dresden am Mittwoch entschieden und eine Klage gegen das von der sächsischen Stadt Ostritz verfügte Verbot der Veranstaltung abgewiesen (Urt. v. 07.09.2022, Az. 6 K 1945/19). 

Der "Kampf der Nibelungen" ist ein bei Neonazis aus ganz Deutschland beliebtes Kampfsportevent, das im Oktober 2019 in einem Hotel in Ostritz stattfinden sollte. Die Stadt hatte die Veranstaltung damals verboten. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutz gegen das Verbot hatte das VG abgelehnt, das Sächsische Oberverwaltungsgericht wies eine Beschwerde dagegen zurück. 

Die daraufhin vom Veranstalter erhobene Fortsetzungsfeststellungsklage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verbots wies das VG nun ebenfalls ab. Die Stadt habe zutreffend angenommen, dass bei der Veranstaltung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestanden habe. Im Vordergrund habe keine Sportveranstaltung gestanden, sondern die Vorführung von Kampftechniken sowie die Kampfertüchtigung als Einstieg in den physischen politischen Kampf, um auf diese Weise politische Ziele gewaltsam durchsetzen zu können. 

Die den Besuchern der Veranstaltung vermittelten Gewaltkompetenzen hätten mit hoher Wahrscheinlichkeit und absehbar genutzt werden können, um gewalttätigen Widerstand gegen Funktionsträger des Staates zu leisten und zu gewaltsamen Handeln gegen Andersdenkende anzuleiten, so das VG. Bei der Veranstaltung sei die offene Ablehnung des demokratischen Systems thematisiert und zum Ausdruck gebracht worden. Der Kampf sei dort nicht als sportlicher Wettkampf angesehen und dargestellt worden, sondern die Kämpfer seien zu Vorbildern stilisiert worden sich vom herrschenden politischen "System der Heuchler, Versager und Schwächlinge" absetzten und unterschieden. Dabei habe sich der "Kampf der Nibelungen an rechtsextremistische Hooligans, Rocker und junge sportaffine Rechtsextremisten gerichtet, die als Akteure für den Kampfsport unter entsprechenden politischen Vorzeichen gewonnen werden sollten, befand das VG. 

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Dresden zu rechtsextremer Kampfsportveranstaltung: "Kampf der Nibelungen" zu Recht verboten . In: Legal Tribune Online, 08.09.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49563/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen