Konsequenzen aus NSU-Mordserie: Thüringen will auf V-Leute verzichten

07.04.2015

Während Thüringen als erstes Bundesland ganz auf das bisherige V-Leute-System verzichten möchte, plädieren die Grünen in Baden-Württemberg für einen Einsatz der verdeckten Ermittler ausschließlich gegen gewaltbereite Extremisten.

Die Grünen in Baden-Württemberg wollen den Einsatz sogenannter V-Leute des Verfassungsschutzes auf den gewaltbereiten Extremismus beschränken. "Wir brauchen keine nachrichtendienstlichen Maßnahmen mehr für Gruppen, die nicht zu Gewalttätigkeiten neigen", sagte der Innenexperte der Grünen-Landtagsfraktion, Uli Sckerl, der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Stuttgart. So seien nachrichtendienstliche Operationen zum Beispiel gegen Mitglieder der Linkspartei nicht angebracht.

Die vier Landtagsfraktionen hatten sich im März darauf geeinigt, ein parlamentarisches Kontrollgremium für den Verfassungsschutz einzuführen, um den Einsatz von Verbindungsleuten (V-Leuten) des Geheimdienstes auf eine klare gesetzliche Grundlage zu stellen.

Auch die schwarz-rote Bundesregierung hatte kürzlich eine Reform auf den Weg gebracht, die unter anderem Regeln für den Einsatz von V-Leuten vorsieht. Die Politik zieht damit Konsequenzen aus der jahrelang unerkannt gebliebenen Mordserie des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU).

Im baden-württembergischen Gesetz soll nach Ansicht von Sckerl auch festgehalten werden, dass V-Leute nicht finanziell abhängig vom Landesamt für Verfassungsschutz sein dürfen. Zudem dürften sie selbst keine schwerwiegenden Straftaten verübt haben. Kriterium könnten hier Einträge in das Bundeszentralregister sein, sagte Sckerl. Begingen sie aktuell schwere Straftaten, müssten V-Leute sofort "abgeschaltet" werden.

Während die Punkte "finanzielle Abhängigkeit" und "Straftaten" nach Ansicht von Sckerl Konsens mit CDU, SPD und FDP sein dürften, erwartet der Grüne noch Diskussionen über die von ihm vorgeschlagene Begrenzung der V-Leute auf den gewaltbereiten Extremismus. Die Beratungen sollen bis Mitte April beendet, die Novelle des Verfassungsschutzgesetzes vom Landtag noch vor der Sommerpause beschlossen werden.

Thüringen: V-Leute nur noch in begründeten Einzelfällen

Das rot-rot-grüne Thüringen hat gar erklärt, ganz auf Verbindungsleute verzichten zu wollen: Die Fraktionsvorsitzende der Linken, Susanne Hennig-Wellsow, sagte dem "Tagesspiegel", der Koalitionsvertrag sei "eins zu eins" umgesetzt worden. "Kein anderes Land hat so klar die Konsequenzen aus dem Versagen des Verfassungsschutzes bei den NSU-Morden gezogen." Im Bund würden die Straftaten von V-Leuten per Gesetz legalisiert.

Hennig-Wellsow bestätigte damit einen Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel". Demnach hätten sich Innenminister Holger Poppenhäger (SPD) und Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) über die Weiterbeschäftigung "einiger Quellen" verständigt. Regierungssprecher Alexander Fischer verwies am Freitag auf entsprechende Regelungen im Koalitionsvertrag von Linke, SPD und Grünen. "Der Koalitionsvertrag ist in diesem sensiblen Punkt korrekt umgesetzt worden und die zuständigen Stellen sind informiert worden", sagte er auf Anfrage.

Ausnahmen beim Einsatz von V-Leuten sollen in Thüringen nur in begründeten Einzelfällen zur Terrorismusbekämpfung möglich sein. Hennig-Wellsow hatte kürzlich erklärt, dass darüber der Innenminister und der Ministerpräsident in Abstimmung mit der Parlamentarischen Kontrollkommission im Einzelfall entscheiden würden.

"Der Spiegel" berichtet mit Hinweis auf Informationen aus dem Umfeld des Geheimdienstes, es gebe zwar in Thüringen keine V-Leute mehr in der rechten Szene, der Verzicht gelte aber nicht für die Beobachtung von Salafisten oder der türkischen PKK. Intern heiße es, künftig wären auch V-Leute im Umfeld rechter gewaltbereiter Gruppierungen wie Weiße Wölfe Terrorcrew oder Combat 18 denkbar. Der Verfassungsschutz soll nach dem Bericht künftig zudem verstärkt mit technischen Mitteln Aufklärungsarbeit leisten.

Zudem sind V-Leute ein heikler Punkt im laufenden NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe. Das Gericht hat noch einmal Belege dafür verlangt, dass die Informanten in der NPD-Führungsriege abgeschaltet wurden. Der erste Anlauf für ein NPD-Verbot war 2003 an dem Punkt gescheitert.

dpa/avp/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Konsequenzen aus NSU-Mordserie: Thüringen will auf V-Leute verzichten . In: Legal Tribune Online, 07.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15165/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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