Strafanzeige eines Hamburger Richters: Merkel Störung des öffentlichen Friedens vorgeworfen

06.05.2011

Die Freude der Bundeskanzlerin über den Tod von Osama bin Laden dürfte nicht lange angehalten haben. Nach Kritik von allen Seiten droht vielleicht auch noch ein juristisches Nachspiel: Ein Richter erstattete Anzeige wegen "öffentlicher Billigung eines vorsätzlichen Tötungsdelikts".

Der Hamburger Richter äußert in seiner Anzeige die Ansicht, dass der notwendige Anfangsverdacht für die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens vorliegt. Die Tötung bin Ladens sei vorsätzlich und ohne jede Rechtfertigung geschehen, schon weil amerikanischen Soldaten auf pakistanischem Boden jede Befugnis gefehlt hätte.

§ 140 des Strafgesetzbuches (StGB) verlange darüber hinaus als gebilligte Tat auch keine Inlandstat. Ein Inlandsbezug würde sich aber auch schon daraus ergeben, dass "es sich bei amerikanischen Tätern des öffentlichen Dienstes nach deutschem Recht um Amtsträger im Sinne des § 5 Nr. 13 StGB" handelt, so der Richter. Einen Irrtum auf Seiten von Angela Merkel über die mögliche Strafbarkeit der Aussage hält er für ausgeschlossen. Angesichts der Beratungsmöglichkeiten bestünde zwingende Rechtskenntnis.

Die Zuständigkeit auch der Staatsanwaltschaft Hamburg begründete er mit dem Umstand, dass die Äußerung der Bundeskanzlerin zur bundesweiten Verbreitung bestimmt war und daher auch bundesweit der Erfolg der Straftat eintrete.

Wie die Behörde nun weiter vorgehen will, war am Freitag noch unklar. Auf Nachfrage von LTO erklärte sie, die Anzeige brauche schon eine Weile, um den Weg aus dem Briefkasten bis zum intern zuständigen Staatsanwalt zu finden.

Als weitere Reaktion folgte dann der Hinweis, dass man die Anzeige wegen Unzuständigkeit nach Berlin abgeben werde. Damit wird sich die dort zuständige Behörde mit dem Vorwurf gegen Angela Merkel auseinander setzen müssen.

ssc/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

Strafanzeige eines Hamburger Richters: Merkel Störung des öffentlichen Friedens vorgeworfen . In: Legal Tribune Online, 06.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3213/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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