Viel zu tun bei der Justiz: Staats­an­wälte sch­lossen knapp fünf Mil­lionen Ver­fahren ab

21.08.2020

Wie bereits in den Vorjahren waren Staatsanwälte in Deutschland 2019 gut beschäftigt. Am häufigsten ging es dabei um Straftaten wie Betrug und Diebstahl, doch auch Straßenverkehrsdelikte lagen hoch im Kurs.

Vor allem Straftaten wie Diebstahl und Betrug haben die Staatsanwaltschaften in Deutschland vergangenes Jahr beschäftigt. Mit knapp einem Drittel machten Eigentums- und Vermögensdelikte den größten Teil unter den 2019 erledigten Strafverfahren aus (31,7 Prozent), wie das Statisches Bundesamt am Freitag in Wiesbaden mitteilte. Knapp ein Fünftel waren Straßenverkehrsdelikte (18,2 Prozent), es folgten Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit wie Mord, Totschlag oder Körperverletzung mit 9,4 Prozent sowie Drogendelikte mit 8,7 Prozent.

Insgesamt wurden rund 4,9 Millionen Ermittlungsverfahren in Strafsachen abgeschlossen. Die Zahl bewegt sich damit auf dem Niveau des Vorjahres, wie das Bundesamt mitteilte. Ebenfalls wie in den Vorjahren wurde der Großteil der Verfahren (56,7 Prozent) eingestellt, beispielsweise mangels Tatverdacht. In einem Fünftel der Fälle wurde Anklage erhoben oder ein Strafbefehl beantragt. Die restlichen Verfahren wurden unter anderem an eine andere Staatsanwaltschaft abgegeben.

Die Zahl der Eigentum- und Vermögensdelikte unter den Fällen nahm den Angaben zufolge um knapp zwei Prozent ab - da diese insgesamt ein Drittel aller Verfahren ausmachen, hatte dies einen vergleichsweise großen Einfluss auf die Statistik. Ähnliches gilt laut dem Bundesamt für Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, die um 5,4 Prozent zunahmen. Den größten Zuwachs habe es mit 13,7 Prozent bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gegeben, doch derartige Straftaten hätten weniger als zwei Prozent aller staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren ausgemacht.

dpa/ast/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Viel zu tun bei der Justiz: Staatsanwälte schlossen knapp fünf Millionen Verfahren ab . In: Legal Tribune Online, 21.08.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42569/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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