Überwachung des Internets: Inter­net­k­noten-Bet­reiber trägt Streit mit BND vors BVerfG

11.10.2018

Am größten Internetknotenpunkt in Frankfurt zapft der BND Daten ab – mit dem Segen des BVerwG. Der Betreiber des Knotenpunkts will das nicht akzeptieren und schaltet nun das Bundesverfassungsgericht ein.

Der Rechtsstreit um das Abzapfen von Daten aus dem Frankfurter Internetknoten De-Cix durch den Bundesnachrichtendienst (BND) geht in die nächste Runde. Der Betreiber des nach Verkehrsaufkommen größten Internetknotenpunktes der Welt reichte nach eigenen Angaben vom Donnerstag Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gegen die Praxis der strategischen Fernmeldeüberwachung ein.

Der Nachrichtendienst zapft aus dem Knotenpunkt seit Jahren zu Aufklärungszwecken in großem Stil Daten ab. Dabei erhält der BND Daten nicht nur aufgrund eines konkreten Tatverdachts, sondern anlasslos im Zuge der strategischen Fernmeldeüberwachung. Nach Auffassung des Unternehmens verstößt die Ausleitung der Daten gegen Art. 10 des Grundgesetzes (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis).

Ende Mai hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Klage von De-Cix gegen den BND abgewiesen. Der Betreiber könne verpflichtet werden, bei der Fernmeldeüberwachung durch den BND mitzuwirken, urteilte der 6. Senat. Der Geheimdienst sei berechtigt, auf Anordnung des Bundesinnenministeriums internationale Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen, befand das Gericht.

"Klageabweisung durch BVerwG nicht hinnehmbar"

Tatsächlich darf nach § 5 Abs. 1 des Art. 10 Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (G-10-Gesetz) eine strategische Überwachung für "internationale Kommunikationsbeziehungen" durch den BND erfolgen. Das Unternehmen wirft dem BND vor, dass er an ihrem Standort aber auch innerdeutsche Kommunikation mitliest, was dem BND eben nicht erlaubt ist. Viele Datenschützer trauen dem BND eine trennscharfe Aussortierung der Daten nicht zu.

"Die Entscheidung der Klageabweisung durch das Bundesverwaltungsgericht ohne jede inhaltliche Prüfung ist für uns rechtlich nicht hinnehmbar", begründete Klaus Landefeld, Aufsichtsrat der De-Cix Group AG, den Gang nach Karlsruhe. "Die mit unserer Klage umfassend vorgebrachten und dargelegten Verstöße gegen das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis wurden durch das Bundesverwaltungsgericht aus für uns nicht nachvollziehbaren Gründen im Verfahren nicht einmal behandelt."

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Überwachung des Internets: Internetknoten-Betreiber trägt Streit mit BND vors BVerfG . In: Legal Tribune Online, 11.10.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31457/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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