Gema-Petitionen: Bundesregierung will Gema-Vermutung beibehalten

05.11.2012

Am Montag wurde im Petitionsausschuss des Bundestages über mehrere Petitionen im Zusammenhang mit der Gema debattiert. Dabei ging es sowohl um die so genannte Gema-Vermutung, die der Verwertungsgesellschaft die praktische Wahrnehmung ihrer Rechte erleichtern soll, als auch um die geplanten Tarifänderungen der Gema.

Im Interesse der Durchsetzung von Urheberrechten sollte an der Gema-Vermutung festgehalten werden. Zu dieser Einschätzung gelangte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Max Stadler (FDP), während der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montagnachmittag.

Gema-Vermutung einzig praktikabler Weg

Stadler verwies darauf, dass die Gema-Vermutung nicht vom Gesetzgeber geschaffen worden sei, sondern auf der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) basiere. Veranstalter müssen die Vermutung widerlegen, dass die gespielten Werke Gema-pflichtig sind. Der BGH sei dabei der Überlegung gefolgt, "wie es möglich ist, die Rechte der Urheber geltend zu machen", sagte der Staatssekretär. "Es wäre nicht möglich, wenn die Verwertungsgesellschaft in jedem Einzelfall nachweisen müsste, dass ein Gema-pflichtiges Repertoire gespielt worden ist", befand Stadler. Für den Veranstalter sei es hingegen leichter, den Gegenbeweis zu führen.

Ganz anders beurteilte das Christian Hufgard, Vorsitzender des Vereins Musikpiraten. Er stellte vor dem Ausschuss die öffentliche Petition für eine Abschaffung der Gema-Vermutung, die mehr als 60.000 Unterstützer gefunden hatte, vor. "Wer Geld fordert, muss nachweisen können, dass er dazu auch berechtigt ist", sagte Hufgard. Daher solle seinen Vorstellungen nach die Gema anhand von Titellisten prüfen, ob bei ihr gelistete Urheber betroffen sind und Gebühren anfallen. "Bisher müssen die Veranstalter diese aufwendige Aufgabe übernehmen", kritisierte Hufgard.

Kritik übte Hufgard auch an der Monopolstellung der Gema. Anderen Verwertungsgesellschaften sei es bislang nicht gelungen, sich ebenfalls am Markt zu platzieren. Der Forderung nach einer staatlichen Alternative zur Gema erteilte Stadler eine Absage. Konkurrenz zu einem Monopolisten zu schaffen, sei zwar richtig. "Der Staat wäre dabei aber keine Lösung."

Neue Gema-Tarife: "Wut und Verzweiflung bei Gastronomen und Hoteliers"

Der Justiz-Staatssekretär ging auch auf die Kritik an dem von der Gema geplanten neuen Tarifsystem ein. Hierzu lagen den Abgeordneten zwei Petitionen vor. Sowohl die Geschäftsführerin vom Verband Mecklenburgischer Ostseebäder, Anett Bierholz, als auch der Musiker Thomas Theophil kritisierten die "exorbitanten und existenzgefährdenden" Erhöhungen. "Das hat zu Wut und Verzweiflung bei Gastronomen und Hoteliers geführt", sagte Bierholz. Veranstalter könnten auf die neuen Tarife nur durch höhere Eintrittspreise oder eine Senkung der Auftrittsgagen reagieren.

Die öffentliche Debatte über die Tarifänderung sei berechtigt, sagte Max Stadler. Sie habe unter anderem dazu geführt, dass am 26. Oktober eine Anhörung aller Betroffenen stattgefunden habe, bei der man sich "in einigen Punkten angenähert hat". Der Staatssekretär verwies darauf, dass die geplante Tarifänderung – entscheidend sollen die Größe des Veranstaltungsgeländes und die Dauer der Veranstaltung sein – in 60 Prozent aller Fälle zu einer Verbilligung führen würde.

Weiter führte Stadler aus, dass der Staat keinen direkten Einfluss auf die Tarife nehmen könne. "Wir unterstützen aber das derzeit stattfindende Schiedsverfahren zur Angemessenheit der Tarife", betonte er. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass man auf diesem Wege oft ein Ergebnis erzielen konnte, "dass für alle Seiten tragbar ist".

mbr/LTO-Redaktion

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Gema-Petitionen: Bundesregierung will Gema-Vermutung beibehalten . In: Legal Tribune Online, 05.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7468/ (abgerufen am: 17.04.2024 )

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