Bei der Dresdener Inszenierung von Dostojewskis "Der Idiot" verbinden sich die Dramaturgie des gesprochenen Wortes und die Musik zu einer Einheit, findet das LG Düsseldorf. Das Schauspielhaus Düsseldorf muss deshalb mehr als nur GEMA zahlen.
Das Düsseldorfer Schauspielhaus ist nicht befugt, die von dem Komponisten Parviz Mir-Ali für das Staatsschauspiel Dresden komponierte und arrangierte Musik zu dem Bühnenstück "Der Idiot" von Fjodor Dostojewski zu verwenden. Dies hat das Landgericht (LG) Düsseldorf am Mittwoch entschieden und dem Tonkünstler Recht gegeben (Urt. v. 12.06.2019, Az. 12 O 263/18).
Parviz Mir-Ali hatte die Musik zu dem Bühnenstück 2015 für das Staatsschauspiel Dresden komponiert. Das Düsseldorfer Schauspielhaus übernahm die Inszenierung von Matthias Hartmann im Jahr 2016 dann zusammen mit der von Mir-Ali komponierten Musik. Für die Spielzeit 2016/2017 zahlte das Düsseldorfer Schauspielhaus dem Tonkünstler noch eine pauschale Vergütung, später verweigerten die Düsseldorfer weitere Zahlungen aber unter Hinweis auf die Zahlungen an die GEMA. Mir-Ali sah mit den Aufführungen seine Urheberrechte verletzt und klagte.
Das Schauspielhaus hatte argumentiert, dass es sich bei der Musik nur um Hintergrundmusik handele und deshalb mit den GEMA-Gebühren abgegolten sei. Das LG erteilte dieser Rechtsauffassung aber eine Absage. Bei der Dresdener Inszenierung von "Der Idiot" würde sich die Dramaturgie des gesprochenen Wortes und die Musik zu einer Einheit verbinden, wie das Gericht nach einer Inaugenscheinnahme der Inszenierung feststellte. Dies gelte auch, wenn die Musik nur 30 Minuten der Gesamtspieldauer von knapp drei Stunden umfasse.
Laut dem Urteil handele es sich bei Mir-Alis Musikwerk deshalb um eine bühnenmäßige Darstellung. Daran habe das Schauspielhaus Düsseldorf aber keine Nutzungsrechte erwerben können: Nach § 1 Lit. A des GEMA-Berechtigungsvertrags können laut Gericht zwar Musikrechte, aber keine Rechte an einer bühnenmäßigen Aufführung erworben werden.
Wie viel das Schauspielhaus Mir-Ali nachträglich zahlen muss, steht noch nicht fest. Der Komponist hat unter anderem die Musik zur Eröffnung der Fußball-WM 2006 in Deutschland arrangiert, arbeitete für Michael Jackson und André Heller und ist an Theatern in Wien, München, Hamburg und Bochum tätig.
acr/LTO-Redaktion
mit Materialien der dpa
LG Düsseldorf zur Musik für Dostojewskis "Idiot": . In: Legal Tribune Online, 12.06.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35871 (abgerufen am: 05.10.2024 )
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